Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 17/13114 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes - Drucksache 17/12640 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 10.05.13
Erster Durchgang: Drucksache. 030/13 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert: