Beschluss des Bundesrates
Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.