Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 182. Sitzung am 25. Mai 2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Drucksachen 17/7376, 17/9773 - den beigefügten Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf Drucksache 17/9777 angenommen.

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Ziel der Umsetzung der EU Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmter Organe in deutsches Recht ist die Verbesserung der Ablauforganisation insbesondere in und zwischen den beteiligten Krankenhäusern, die die Organspende in Deutschland durchführen. Um neben der Optimierung der Ablauforganisation auch die Möglichkeiten zu erweitern, die Bevölkerung mit dem Thema Organspende vertraut zu machen, kommt der Information und Aufklärung eine bedeutende Rolle zu. In Deutschland stehen noch immer zu viele Menschen auf der Warteliste von Eurotransplant ohne die Chance, ein lebensrettendes Organ erhalten zu können. Immer noch sterben täglich drei Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Organ erhalten haben. Insgesamt liegt Deutschland im internationalen Vergleich bei der Zahl der Organspenden im unteren Mittelfeld.

II. Der Deutsche Bundestag bekräftigt,

die Notwendigkeit des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Organspende und die damit verbundenen Maßnahmen. Organspende und -transplantation sind sensible Felder, die in der Öffentlichkeit auch als solche wahrgenommen werden. Diese Sensibilität macht ein hohes Maß an Vertrauen in die Umsetzung des gesetzgeberischen Willens erforderlich. Dazu gehört insbesondere eine Koordinierungsstelle, die die ihr übertragenen Aufgaben in transparenter und verantwortungsvoller Weise wahrnimmt.

Daher begrüßt der Deutsche Bundestag die vom Stiftungsrat der Deutsche Stiftung Organtransplantation vorgelegten Eckpunkte eines sog. Masterplans zur Weiterentwicklung der Deutsche Stiftung Organtransplantation sowie die Maßnahmen, die der Stiftungsrat über seine bisherige Aufsichtsfunktion hinausgehend eingeleitet hat, um das Vertrauen in die Arbeit der Deutsche Stiftung Organtransplantation zu stärken.

Er wird in Zukunft regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, den Stiftungsrat der Koordinierungsstelle Deutschen Stiftung Organtransplantation in den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages laden. Damit wird auch das Ziel verfolgt, dem Stiftungsrat die Gelegenheit zu geben, über den j eweiligen Umsetzungsstand seines sog. Masterplans zur Neuausrichtung der Deutschen Stiftung Organtransplantation dem Gesundheitsausschuss zu berichten.

III. Der Deutsche Bundestag fordert,