Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. März 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.