Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung am 13. Juni 2008 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.