Beschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 zu dem von ihm verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes - Drucksachen 18/8235, 18/8646 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/8646 angenommen.

Weite Teile der Landwirtschaft befinden sich in einer existentiellen Marktkrise. Eine wesentliche Ursache liegt darin, dass bestehende Möglichkeiten zur Verbesserung der Marktstellung von Erzeugern nicht genutzt werden.

Hier ist zuallererst die Branche selbst gefordert. Die Koalitionsfraktionen geben ihr dafür mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes ein Instrument an die Hand, sich stärker als bisher in der Branche zusammen zu schließen und Branchenvereinbarungen für allgemeinverbindlich zu erklären.

Das beste Instrument hilft nicht, wenn es nicht genutzt wird. Hier sprechen wir insbesondere die Genossenschaften an. Schon heute eröffnet das Genossenschaftsrecht die Möglichkeit, mehr Flexibilität im Bereich der Lieferbeziehungen zu schaffen. Davon wird aber kaum Gebrauch gemacht.

Wir erwarten von den Genossenschaften, in eigener Verantwortung kurzfristig tragfähige Lösungen zur Verbesserung der Marktstellung ihrer Erzeuger anzugehen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Weg durch entsprechende Rechtsetzungen konsequent zu gestalten.