Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/11659 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksache 18/11276 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 12.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 798/16 (PDF)