Empfehlungen der Ausschüsse
Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

946. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2016

A

B

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu den Ziffern 2, 3, 7, 9 und 10:

Die Agrarministerkonferenz hat mit Beschluss vom 15. April 2016 dem Bund einen umfangreichen Forderungskatalog und Vorschläge für Maßnahmen zur Bewältigung der Milchkrise übermittelt. Hierauf ist die Bundesregierung nur unzureichend eingegangen und hat bisher keine ausreichenden Maßnahmen eingeleitet, die an der Ursache der derzeitigen Milchkrise ansetzen, dem vorhandenen Überangebot von Milch.

Es wurde lediglich auf Basis eines von der EU-Kommission verabschiedeten Hilfspaketes in Höhe von 500 Mio. Euro ein Liquiditätshilfeprogramm initiiert. Darüber hinaus sollten Steuererleichterungen und ein Zuschuss zur Unfallversicherung für eine gewisse finanzielle Entlastung der Betriebe sorgen.

Derartige Maßnahmen sind wenig effizient; Gelder wurden darüber hinaus z.T. nach dem Gießkannenprinzip verausgabt. Dies ist nicht zielführend und daher abzulehnen.

Der von Bundesminister Schmidt kürzlich durchgeführte Milchgipfel weist keine greifbaren Ergebnisse vor, sondern unterstreicht hingegen den weiteren dringenden Handlungsbedarf. Hierbei trägt die Bundesregierung eine enorme Verantwortung für die landwirtschaftlichen Betriebe und das Gefüge der ländlichen Räume.

Die Länder sind nach wie vor bereit, konstruktiv an der Entwicklung von Hilfsmaßnahmen mitzuwirken.