Beschluss des Bundesrates
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse in Drittländern und der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse in Drittländern und der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt KOM (2004) 233 endg.; Ratsdok. 8288/04

Der Bundesrat hat in seiner 800. Sitzung am 11. Juni 2004 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Die im Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999 und Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 gemachten Änderungen erleichtern zwar die Anwendung der Fördermaßnahmen, gehen aber nicht weit genug. Wegen des komplizierten Verfahrens wird das Programm von den beteiligten Wirtschaftskreisen nicht in Anspruch genommen. Als Antragsteller können nur Wirtschaftsverbände auftreten.

Diesen Organisationen ist das derzeitige Verfahren mit Ausschreibung, Auswahlkriterien, Absicherung und Weitergabe der Durchführung mit Ausschreibungsverfahren an Dritte zu zeitraubend und zu risikoreich. Des Weiteren ist eine allgemeine Information im Sinne der Qualitätspolitik der EU eine zentrale Voraussetzung für die Antragstellung. Die Wirtschaft zeigt wenig Verständnis, mit eigenen Mitteln allgemeine Botschaften ohne Produktwerbung zu unterstützen. Die Wirtschaft wird sich daher an diesen Maßnahmen nur beteiligen, wenn sie daraus auch Vorteile ziehen kann.