Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 44. Sitzung am 21. Mai 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksachen 17/1740, 17/1741 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus - Drucksache 17/1685 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Initiativgesetz des Bundestages § 1 wird wie folgt geändert: