Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR
(Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses - Drucksache 18/8515 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) - Drucksachen 18/8040, 18/8261 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 24.06.16
Erster Durchgang: Drucksache. 121/16 (PDF)