Beschluss des Bundesrates
Dreiundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.