Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 26. Juni 2014 zu der oben genannten Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

In der o.a. Entschließung hat der Bundesrat seine Erwartung gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, eine rasche Konkretisierung der Maßstäbe für eine transparente, rechtssichere und objektive aufsichtsrechtliche Bewertung der Vorstandsverträge der von der gesetzlichen Neuregelung betroffenen Körperschaften in einem kommenden Gesetzgebungsverfahren unter Einbeziehung der Länder vorzunehmen. Insoweit möchte ich Sie über den Sachstand informieren.

Hinzuweisen ist darauf, dass die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger des Bundes und der Länder auf ihrer Arbeitstagung am 13./14. November 2013 ein Arbeitspapier zur Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen haben, das den Aufsichtsbehörden Kriterien für die Bewertung der vorzulegenden Vorstandsverträge der Krankenkassen an die Hand gibt, die geeignet sind, eine einheitliche und transparente Bewertung dieser Verträge vorzunehmen. Zugleich haben die Aufsichtsbehörden beschlossen, dieses Arbeitspapier um entsprechende Ausführungen zum Bereich der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu ergänzen. Der Beratungsprozess hierzu ist noch nicht abgeschlossen.

Das Ergebnis der Beratungen der Aufsichtsbehörden sollte abgewartet werden.