Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM (2016) 359 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 580/14 (PDF) = AE-Nr. 141071,
Drucksache 015/15 (PDF) = AE-Nr. 150020 und AE-Nr. 141043

Brüssel, den 1.6.2016 COM (2016) 359 final

1. Einleitung

Beschäftigung, Wachstum und Investitionen gehören zu den zehn Top-Prioritäten der Juncker-Kommission. Mit der am 26. November 2014 vorgelegten Investitionsoffensive für Europa1 wurden abgestimmte und gezielte Maßnahmen in die Wege geleitet, um mit Unterstützung der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) - der sogenannten "EIB-Gruppe" - im Rahmen des "tugendhaften Dreiecks" aus Strukturreformen, Haushaltsdisziplin und Investitionen die Finanzierung von Investitionen anzukurbeln. Dabei werden drei Ziele verfolgt: Erstens soll sichergestellt werden, dass die knappen öffentlichen Mittel für die Mobilisierung von Privatinvestitionen aufgewendet werden, um durch die Anlockung von Privatkapital ("Crowdingin") Marktversagen effizient zu beheben. Zweitens soll gewährleistet werden, dass die Investitionen in der Realwirtschaft ankommen. Und drittens soll dadurch das Investitionsumfeld auf europäischer und auf einzelstaatlicher Ebene verbessert werden. Im Dezember 2014 billigte der Europäische Rat die Investitionsoffensive mit all ihren Komponenten und forderte eine zügige Umsetzung.2 Die EIB-Gruppe kam der Forderung des Europäischen Rates nach und nahm im Januar 2015 die Investitionstätigkeiten im Rahmen der Offensive auf. Die Annahme des erforderlichen Legislativvorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgte außerordentlich schnell im Juli 20153. Nun ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen und den Blick nach vorne zu richten.

Seit der Vorlage der Investitionsoffensive vor 18 Monaten haben sich die Voraussetzungen für einen Anstieg der Investitionen verbessert und auch das Vertrauen in die Wirtschaft und das Wachstum Europas kehrt zurück. Mit einem BIP-Wachstum von 2 % im Jahr 2015 verzeichnet die Europäische Union (EU) nun im vierten Jahr in Folge eine moderate Erholung.4 Zwar ist das Investitionsniveau in der EU infolge der Finanzkrise deutlich zurückgegangen, doch lassen sich trotz globaler und binnenwirtschaftlicher Wachstumsrisiken erste Anzeichen einer Erholung erkennen. Wenngleich die makroökonomischen Auswirkungen größerer Investitionsvorhaben nicht unmittelbar spürbar sein können, tragen die mit der Investitionsoffensive angestoßenen umfassenden Anstrengungen bereits konkret Früchte. Obwohl sie weiterhin hinter dem historisch tragfähigen Niveau zurückbleiben werden, dürften die Investitionen 2016 und 2017 allmählich weiter steigen (siehe Abbildung 1).

Diese positive Dynamik muss aufrechterhalten und die Anstrengungen müssen fortgeführt werden, um die Investitionen auf ihren langfristig tragfähigen Trend zurückzuführen. Die Mechanismen der Investitionsoffensive haben sich bewährt und müssen nun ausgebaut werden, um weiter Privatinvestitionen in Sektoren zu mobilisieren, die für die Zukunft Europas von entscheidender Bedeutung sind und in denen noch Marktversagen besteht. Dazu gehören Investitionen in die Bereiche Energie, Umwelt und Klimaschutz5, Sozial- und Humankapital6 und die dazugehörige Infrastruktur sowie in die Gesundheitsversorgung, Forschung und Innovation, den grenzüberschreitenden und nachhaltigen Verkehr sowie in den digitalen Wandel. Die EU hat eindeutige und einzigartige Stärken, die für Investitionen entscheidend sind: den Binnenmarkt, die am besten qualifizierte Bevölkerung der Welt, einen hohen Sozial- und Umweltschutz sowie solide, berechenbare, effiziente und transparente Rechtssysteme. Es gibt keine Wunderwaffe, mit der sich das volle Potenzial für EU-Investitionen innerhalb weniger Monate ausschöpfen lässt, doch die ermutigenden Ergebnisse, die innerhalb kurzer Zeit erzielt wurden, bilden eine solide Grundlage für künftige politische Initiativen, die sowohl auf den Einsatz des EU-Haushalts als auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen abzielen.

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

Dank des raschen Aufbaus all ihrer Komponenten hat die Investitionsoffensive bereits erste greifbare Ergebnisse erzielt:

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

Der EFS112 unterstützt bereits zusätzliche Investitionen der EIB-Gruppe in Bereiche, die für das nachhaltige Wachstum der EU maßgeblich sind. In 26 EU-Mitgliedstaaten wurden rund 250 EFSI-gestützte Transaktionen13 genehmigt, von denen erwartet wird, dass sie Investitionen in Höhe von insgesamt 100 Mrd. EUR mobilisieren; das entspräche etwa 32 % des Gesamtziels von 315 Mrd. EUR an neuen Investitionen über einen Zeitraum von drei Jahren. Der EFSI hat erfolgreich erhebliche zusätzliche Finanzmittel von privaten und öffentlichen Anlegern angelockt (85 % der mobilisierten Gesamtinvestitionen). Die Listen mit den Projekten beider EFSI-Finanzierungsfenster sind allesamt öffentlich zugänglich14. Der EFSI unterstützt Vorhaben, die dazu beitragen, bestehendes Marktversagen und suboptimale Investitionsbedingungen zu beheben und viele unserer drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen anzugehen.

Die Zusätzlichkeit ist ein wesentliches Merkmal der EFSI-Garantie, das bei der Auswahl der Projekte stärker berücksichtigt werden sollte. EIB-Vorhaben, die eine finanzielle Unterstützung durch den EFSI erhalten, müssen dahingehend "zusätzlich" sein, dass sie auf Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen hinweisen und daher ohne Förderung durch den EFSI prinzipiell nicht in demselben Zeitraum oder demselben Ausmaß von der EIB finanziert worden wären15.

Zu diesem Zweck verwenden die EIB und der Investitionsausschuss16 bei der Bewertung der Förderkriterien eine Reihe von Indikatoren und Leitlinien. Bei der Beurteilung der Zusätzlichkeit der durch die EFSI-Garantie geförderten Projekte spielt das Risikoprofil eine wesentliche Rolle. Alle bislang von der EIB gebilligten Geschäfte fallen in puncto Risikoprofil unter die sogenannten Sondertätigkeiten der EIB17.

Dadurch war die EIB in der Lage, den Umfang ihres Portfolios an Sondertätigkeiten bzw. Tätigkeiten mit höherem Risiko von rund 4 Mrd. EUR auf über 20 Mrd. EUR pro Jahr auszuweiten. Die EIB-Gruppe entwickelt außerdem auch neue Produkte, bei denen neue Formen der Zusammenarbeit mit den nationalen Förderbanken, Investitionsplattformen und neuen Arten von Begünstigten im Mittelpunkt stehen, um den Finanzierungsbedürfnissen in den verschiedenen Sektoren nachzukommen.

Die geografische und sektorale Verteilung sollten verbessert werden. Wenngleich der EFSI nicht mit Quoten arbeitet, sollte die aktuelle sektorale und geografische Verteilung (siehe Abbildung 2) mit der fortschreitenden Umsetzung des EFSI weiterentwickelt werden. Die Kombination des EFSI mit anderen EU-Fonds sowie die Einrichtung von Investitionsplattformen sollten zu einer wahrhaft ausgewogenen geografischen Verteilung beitragen. Die EIAH kann auch ein wirksames Mittel sein, um das erforderliche Fachwissen schrittweise zu mobilisieren und die Entwicklung besserer Projekte zu unterstützen, insbesondere für Regionen oder Sektoren, in denen gegebenenfalls eine weitere Öffnung und weitere technische Kapazitäten erforderlich sind.

Der EFSI unterstützt den Europäischen Investitionsfonds (EIF), um einer großen Vielzahl von europäischen KMU Zugang zu Finanzmitteln zu gewähren. Mit der außerordentlich starken Anfangsphase hat das Finanzierungsfenster "KMU" des EFSI alle Erwartungen übertroffen und die hohe Marktnachfrage bestätigt. Innerhalb eines Jahres hat der EFSI EFI-Transaktionen unterstützt, die Investitionen in Höhe von insgesamt 49 Mrd. EUR mobilisieren dürften; das entspricht bereits mehr als 65 % der anvisierten Summe von 75 Mrd. EUR, die über drei Jahre erreicht werden soll18. Schon heute wird davon ausgegangen, dass mehr als 140 000 KMU und Midcap-Unternehmen in 26 Mitgliedstaaten vom EFSI profitieren.

Ausblick

Das Potenzial des EFSI, eine noch prominentere Rolle bei der nachhaltigen Finanzierung zu spielen, muss voll ausgeschöpft werden. Um seine Produktivität zu steigern und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu bewältigen, benötigt Europa erhebliche neue langfristige und nachhaltige Investitionen19. Dazu gehört auch die Förderung des Marktes für grüne/nachhaltige Anleihen, auf dem die EIB der weltweit größte Anleiheemittent ist. Auch in Kombination mit anderen EU-Fonds und im Kontext der Kapitalmarktunion gibt der EFSI dieser Wende neue Impulse, da Zahl und Umfang der zu finanzierenden nachhaltigen Projekte im Einklang mit den ehrgeizigen Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens20 steigen. Technische Unterstützung kann in diesen und anderen Bereichen wie der digitalen Infrastruktur auch eine wichtige Rolle spielen.

Aufbauend auf dem Erfolg des Finanzierungsfensters "KMU" werden derzeit neue Finanzierungsinstrumente entwickelt, die ein breiteres Spektrum innovativer KMU und Midcap-Unternehmen unterstützen sollen, darunter auch ein Eigenkapitalprodukt, das innovativen und schnell wachsenden KMU und Midcap-Unternehmen den Zugang zur Eigenkapitalfinanzierung erleichtern wird. In diesem Zusammenhang arbeitet die Kommission auch mit dem EIF zusammen, um als Ergänzung zu den bestehenden EIFMaßnahmen einen europaweiten Risikokapital-Dachfonds zu errichten, der durch die Kombination von öffentlichen Geldern und größeren Volumen an Privatkapital zusätzliche Skaleneffekte und Impulse für die Förderung der vielversprechendsten neuen Unternehmen schaffen soll. Dieser kommerziell betriebene Dachfonds zielt darauf ab, die Fragmentierung und den begrenzten Umfang zu überwinden, die gegenwärtig die Entwicklung einer europäischen Vermögenswertklasse Risikokapital hemmen. Im Einklang mit der Sozialagenda und der Agenda für neue Kompetenzen der EU werden andere neue Instrumente darauf ausgerichtet sein, Sozialunternehmen und die Mikrofinanzierung zu fördern. Darüber hinaus werden Produkte zur Unterstützung von Verbriefungsgeschäften entwickelt, welche zusätzliche Finanzmittel für KMU mobilisieren. Daneben soll durch Garantien für unbesicherte Darlehen auch der Zugang zu Finanzierungsmitteln für innovative KMU und kleine Midcap-Unternehmen verbessert werden.

Es sollte geprüft werden, inwieweit sich das EFSI-Modell zur Mobilisierung von Investitionen in Entwicklungsländern eignet. In der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 wird der Anwendungsbereich der EFSI-Investitionen auf die EU-Mitgliedstaaten sowie auf grenzüberschreitende Investitionen mit Nachbarländern begrenzt. Eine unterschiedliche, wenn auch ähnliche Fazilität könnte sich auch bei den EU-Programmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern als nützlich erweisen. Die Kommission wird die Möglichkeiten für den Einsatz eines EFSI-gestützten Modells für Investitionen in Drittländern prüfen, d.h. eine Fazilität, die es internationalen Finanzinstitutionen (IFI) ermöglichen würde, konkrete Investitionsengpässe zu beseitigen und auf diese Weise private Akteure an Bord zu holen. Dadurch könnten auch verschiedene internationale Finanzinstitutionen in die Lage versetzt werden, ihre Geschäfte auf schwierige Investitionsfelder, etwa auf konfliktgefährdete oder konfliktbelastete Länder sowie auf migrationsbezogene Projekte auszuweiten. In ihrer Bewertung wird die Kommission die Funktionsweise der auf EU-Ebene bestehenden Investitionsprogramme sowie deren Komplementarität berücksichtigen (etwa die von der EIB verwaltete Investitionsfazilität für die Staaten Afrikas, des karibischen und des pazifischen Raums, die von der Europäischen Kommission verwalteten Investitionsfazilitäten sowie die Darlehens-/Garantieprogramme der EIB).

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

Komplementarität

Die Komplementarität zwischen dem EFSI und anderen EU-Fonds ist ein zentraler Bestandteil der allgemeinen Verpflichtung der Kommission, eine bessere Verwendung von EU-Mitteln über alle Politikbereiche hinweg sicherzustellen.` Die Kombination aus EFSI-Förderung und anderen EU-Geldern kann in einem bestimmten Projekt unterschiedliche Risikoprofile abdecken und dadurch mehr Investoren anlocken. Die Koinvestition in EFSIProjekte kann entweder auf Projektebene oder auf Ebene einer Investitionsplattform stattfinden. Mittels dieser Plattformen können kleinere Projekte finanziert und Mittel aus verschiedenen Quellen gebündelt werden, um somit diversifizierte Investitionen mit geografischem oder thematischem Schwerpunkt zu ermöglichen. Sie können auch kleinere oder lokale Investitionsmöglichkeiten für neue Anlegergruppen, etwa Pensionsfonds oder institutionelle Anleger aus Übersee, finanziell attraktiv machen.` Ein erstes Beispiel für eine derartige Plattform ist ein im Februar 2015 eingerichteter Fonds zur Ankurbelung produktiver Investitionen in Frankreich. Zusammen mit privaten Partnern und Mitteln des französischen Staates soll dieser Fonds neu gegründete Unternehmen unterstützen und ihre Umstellung auf die Industrialisierungsphase neuer Technologien und Sektoren finanzieren. Ziel ist es, insbesondere vor dem Hintergrund der Umwelt- und Energiewende die Entwicklung neuer industrieller Möglichkeiten zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Entwicklung von Industrieclustern zu fördern. Andere EFSI-Investitionsplattformen sind in Vorbereitung.

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Die Kommission wird weitere Maßnahmen ergreifen, damit EU-Mittel problemlos mit der EFSI-Förderung kombiniert werden können. Solche Kombinationen können speziell bei ESI-Fonds besonders nützlich sein, um eine breite geografische Verteilung des EFSI zu gewährleisten. Die Kommission hat bereits konkrete Leitlinien zu diesem Thema veröffentlicht23 und wird weiter an der Vereinfachung des Gesamtrahmens für die Entwicklung solcher Kombinationen arbeiten. So bereitet sie derzeit Vorschläge zur Änderung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die Kombination von ESI-Fonds mit dem EFSI vor, um deren Einsatz auf EFSI-Investitionsplattformen sowie die Kombination von ESI-Fonds und EFSI in Mischfinanzierungsinstrumenten zu erleichtern und die allgemeine Verwendung von Finanzierungsinstrumenten anzuregen. Die Einrichtung von Plattformen für eine intelligente Spezialisierung (z.B. für die industrielle Modernisierung) wird dies zusätzlich erleichtern.

Neben den ESI-Fonds sucht die Kommission zusammen mit der EIB-Gruppe und der EIAH außerdem nach Möglichkeiten, wie sowohl die Mischfinanzierung als auch die Kombination aus Mitteln, die im Rahmen anderer EU-Programme bereitgestellt werden (wie beispielsweise der Fazilität "Connecting Europe" (CEF24) und Horizont 2025) mit EFSI-Geldern weiter erleichtert werden können, um zusätzliche Investitionen freizusetzen. Diese Kombination und die Mischfinanzierung könnten insbesondere dazu führen, dass zusätzliche Investitionen über die Investitionsplattformen26 und die Risikoteilungsinstrumente für KMU mobilisiert werden und Projekte mit hohem europäischem Mehrwert27 entstehen.

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Aufgrund ihrer komplementären Produktpalette, ihrer Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und ihrer geografischen Reichweite spielen nationale Förderbanken gemeinsam mit der EIB-Gruppe bei der Durchführung der Investitionsoffensive eine zentrale Rolle.28 Neun Mitgliedstaaten29 haben sich bislang zur Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des EFSI

Um die nationalen Förderbanken noch stärker in die Verwirklichung der EFSI-Ziele einzubinden, entwickelt der EIF derzeit im Rahmen des Finanzierungsfensters "KMU" weitere Modelle für die Zusammenarbeit mit nationalen Förderbanken in den Bereichen Beteiligungskapital und KMU-Verbriefungen.

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

Der EFSI ist Bestandteil der offenen Volkswirtschaft der EU und steht für Koinvestitionen Dritter (sowohl auf Projektebene als auch auf Ebene der Investitionsplattformen) auf Basis der Nichtausschließlichkeit offen, sofern die Leitprinzipien und der Rechtsrahmen der EU in vollem Umfang beachtet werden. Die Kommission und die EIB haben technische Optionen entwickelt, um Koinvestitionen staatlicher Investitionsfonds zu ermöglichen. Die Volksrepublik China hat als erstes Nicht-EU-Land signalisiert, zur Investitionsoffensive beitragen zu wollen30. Dies soll über eine Koinvestitionsstruktur erfolgen. Die Kommission ist bereit, ähnliche Optionen für andere staatliche Investoren in Betracht zu ziehen.

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

Die Europäische Plattform für Investitionsberatung (kurz "EIAH" oder "die Beratungsplattform") - eine gemeinsame Initiative der Kommission und der EIB - ist eine zentrale Anlaufstelle für beratende Unterstützung, die öffentliche Behörden kostenlos bei der Ermittlung, Vorbereitung und Entwicklung von Investitionsvorhaben in allen Sektoren und Regionen Europas unterstützt.

Die Zahl der Anfragen an die Beratungsplattform nimmt zu: Ende Mai 2016 waren bereits mehr als 160 Anfragen aus 26 Mitgliedstaaten eingegangen. Etwa zwei Drittel davon stammten aus dem Privatsektor. Die Beratungsplattform ist leicht über das Internet zugänglich31 und setzt sich aktiv in Schwerpunktbereichen wie Energieeffizienz und KMU sowie in aufstrebenden Bereichen wie intelligenten Städten, Elektromobilität und Breitband ein. Ein besonderer Fokus liegt bei der Beratungsplattform auf öffentlichprivaten Partnerschaften sowie grenzüberschreitenden Projekten.

Um die Dienste der Beratungsplattform auf nationaler Ebene bereitzustellen, arbeiten die EIB und die Kommission eng mit den nationalen Förderbanken sowie mit anderen internationalen Partnern wie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank zusammen, um einerseits die Präsenz vor Ort zu stärken und andererseits als Ergänzung zu gegenwärtig nicht von der EIB unterstützten Bereichen beratende Unterstützung anzubieten. Zudem baut die EIB ihr Netzwerk der lokalen Außenstellen aus, was die Verbreitung von Informationen und die Bereitstellung stärker auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittener technischer Betreuungsleistungen auf lokaler Ebene sowie die Umsetzung passender EFSI-Projekte erleichtert.

Ferner werden die EIB und die Kommission prüfen, inwieweit die EIAH die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung lokaler Systeme für technische Hilfe für kleinere Projekte beraten kann, die durch ESI-Mittel unterstützt werden könnten. Die Kommission wird gemeinsam mit interessierten Mitgliedstaaten erkunden, inwieweit das EIAH-Netzwerk mit Beiträgen aus der Zuweisung von ESI-Mitteln ausgebaut werden kann.

Die Kommission wird auch zur Stärkung der Verwaltungskapazität der Mitgliedstaaten zur Einrichtung öffentlichprivater Partnerschaften beitragen, indem der Austausch bewährter Verfahrensweisen zwischen den lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Behörden erleichtert wird.

Mehr und bessere technische Unterstützung. Künftig wird eine zentrale Aufgabe der Beratungsplattform darin bestehen, Begünstigten einen effizienteren Zugang zur Plattform zu gewähren, indem die zugrunde liegenden Finanzrahmen für die technische Hilfe vereinfacht und zusammengeführt und auf die Unterstützungsleistungen gerichtet werden, die den Bedürfnissen der Begünstigten am besten gerecht werden. Durch stärkere Synergien zwischen den aktuellen spezifischen technischen Hilfsprogrammen auf EU-Ebene (z.B. CEF, Horizont 2020, JASPERS usw.) könnte den Begünstigten ein besserer Zugang gewährt und letztlich eine größere finanzielle Flexibilität, eine stärker zielgerichtete Beratung und damit eine bessere Unterstützung geschaffen werden. Des Weiteren sollte die Beratungsplattform weiter gestrafft werden, um eine gezieltere Beratung und Öffnung zu gewährleisten und dadurch die Unterstützung auszuweiten und mehr potenzielle Projektträger dort zu erreichen, wo der Bedarf am größten ist. Auch in der digitalen Infrastruktur besteht noch ein erhebliches ungenutztes Potenzial für Investitionen, etwa bei den Breitband-Glasfasernetzen32 und den großmaßstäblichen Demonstrationsprojekten. Es kann noch mehr getan werden, um Investitionen in andere innovative und nachhaltige Lösungen zu fördern, die zur Entwicklung intelligenter Städte beitragen, indem eine bessere Integration der IKT-Infrastruktur in den Bereichen Energie, Verkehr, Wasser und Abfall bereitgestellt wird.

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

Mehr Sichtbarkeit für die Investitionsmöglichkeiten in Europa. Um die derzeit bestehende Liquidität an den Finanzmärkten und die Investitionsvorhaben in der Realwirtschaft besser aufeinander abzustimmen, hat die Kommission ein europäisches Investitionsvorhabenportal (EIPP) errichtet, mit dem europäische Projektträger die Sichtbarkeit ihrer Projekte für Anleger weltweit erhöhen können.33 Diese Initiative ist eine Reaktion auf einen der eindeutig festgestellten strukturellen Investitionsengpässe in der Europäischen Union.

Diese Initiative entspricht dem in internationalen Foren wie dem IWF, der G20 und der OECD befürworteten politischen Ansatz, einen transparenten, vorausschauenden Projektbestand für potenzielle Anleger zu schaffen . Künftig werden in dem Portal auch Links zu nationalen und regionalen Beständen kleinerer Projekte bereitgestellt.

Die Kommission wird die Reaktion des Marktes genau beobachten, um das Portal schrittweise zu verbessern und die Kohärenz mit den laufenden Initiativen unter der Schirmherrschaft der G20 sicherzustellen.

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

Neben dem neuen Ansatz für die Finanzierung und die Bereitstellung technischer Hilfe wurden konkrete Maßnahmen ergriffen, um finanzielle, administrative und rechtliche Hürden für Investitionen zu beseitigen und den Binnenmarkt weiter zu vertiefen. Die Verbesserung und Diversifizierung der Finanzierungsquellen ist ein notwendiger Schritt, der jedoch allein nicht ausreicht. Europa muss ein Regelungsumfeld schaffen, das berechenbar ist, den Verwaltungsaufwand verringert und Investitionen fördert. Diese Anstrengungen auf EU-Ebene gehen Hand in Hand mit der Zusage der Mitgliedstaaten zu weiteren Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters und darüber hinaus, die darauf abzielen, administrative, finanzielle und sektorspezifische Hürden auf nationaler Ebene zu beseitigen.

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

Viele der Schlüsselinitiativen der Kommission unterstützen diese Zielsetzungen. Die Kommission hat heute eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie über ihre Arbeit zur Umsetzung der Binnenmarktagenda für Beschäftigung, Wachstum und Investitionen berichtet34. Die in dieser Mitteilung genannten Maßnahmen sind eine Voraussetzung für die langfristige Umsetzung und den Erfolg der Ziele der Investitionsoffensive für Europa. Darüber hinaus zielt die Strategie für die Energieunion35 darauf ab, einen stabilen, marktbasierten Regelungsrahmen zu schaffen, der den Übergang zu einer CO₂-armen Wirtschaft unterstützt, die Anreize für Investitionen, etwa in flexible und emmissionsarme Stromerzeugung, bietet und die Verbraucherinnen und Verbraucher der EU in den Mittelpunkt rückt. Die notwendigen legislativen Maßnahmen zur Umsetzung eines stabilen Rechtsrahmens, der diesen Übergang unterstützt, werden im Laufe dieses Jahres vorgeschlagen. Parallel dazu möchte die Kommission im Rahmen ihrer Agenda für eine bessere Rechtsetzung Rechtsvorschriften vereinfachen und den bürokratischen Aufwand verringern.

Konkrete Beispiele für Investitionshindernisse, die im Rahmen der Kapitalmarktunion angegangen wurden, sind die Kapitalanforderungen für Versicherer, die in qualifizierte Infrastrukturprojekte investieren, und für nicht börsennotierte Europäische Langfristige Investmentfonds: diese wurden gesenkt und die neuen Vorschriften sind bereits in Kraft getreten.36 Weitere Änderungen an Solvency II werden für Investitionen von Versicherern in Infrastrukturunternehmen erwogen. Die Kommission wird bewerten, ob es angemessen ist, die Kapitalanforderungen für Banken bei Infrastrukturinvestitionen in ähnlicher Weise zu senken, wobei die Beratungen über die Kapitalunterlegung von Bankenrisikopositionen in einschlägigen internationalen Foren berücksichtigt werden. Um Risikokapitalinvestitionen in Europa zu erleichtern, wird die Kommission neben der Initiative für einen europaweiten Risikokapital-Dachfonds auch einige Änderungen am Rechtsrahmen für Risikokapital vorschlagen. In Kürze werden die vorbereitenden Arbeiten für die Schaffung europäischer Märkte für private Altersvorsorgeprodukte beginnen, die zu einer wichtigen Kapitalreserve für die Finanzierung langfristiger Investitionen werden können. Um nachhaltige Investitionen im Einklang mit den umfassenden Zusagen der EU im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens zu fördern, sollten Überlegungen dazu angestellt werden, wie der finanzpolitische Rahmen zur Unterstützung der ökologischen Finanzierung auf der Grundlage laufender internationaler Arbeiten weiterentwickelt werden kann.

Diese Initiativen führen zu nachhaltigeren Investitionen und stehen mit der Anforderung im Einklang, private Investitionen zugunsten des Übergangs zu einer emissionsarmen und klimaresistenten Wirtschaft einzusetzen, wie dies im Pariser Übereinkommen vorgesehen ist.

Die Kommission arbeitet außerdem an Maßnahmen in zahlreichen Bereichen, die sich unmittelbar auf Investitionsentscheidungen in Europa auswirken:

Erstens hat die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen klargestellt, dass EFSIFinanzierungen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Vertrags darstellen und Finanzierungen der EIB-Gruppe im Rahmen des EFSI nicht von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt werden müssen. Im Rahmen des EFSI geförderte Vorhaben können jedoch von den Mitgliedstaaten kofinanziert werden. Derartige Kofinanzierungen stellen, sofern sie nicht zu marktüblichen Bedingungen gewährt werden oder unter eine Gruppenfreistellung fallen, staatliche Beihilfen dar, die von der Kommission genehmigt werden müssen. Damit Fördermittel aus dem EFSI rasch bereitgestellt werden können, hat die Kommission zugesagt, die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten vorrangig zu behandeln und die Prüfung innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der erforderlichen Informationen abzuschließen. Um Investoren bei der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben mehr Rechtssicherheit zu bieten, hat die Kommission in Form einer Mitteilung über den Begriff der staatlichen Beihilfe praktische Leitlinien dazu veröffentlicht, was eine staatliche Beihilfe darstellt. In der Mitteilung wird dargelegt, wann die öffentliche Finanzierung von Infrastrukturvorhaben grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Beihilfevorschriften fällt.37

Zweitens konsultiert Eurostat im Bereich der öffentlichen Rechnungslegung aktiv die Mitgliedstaaten, um zu gewährleisten, dass ÖPP sowohl im Rahmen des EFSI als auch generell nach den nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen, die auch den Daten für die Haushaltsüberwachung38 zugrunde liegen, eingestuft werden, damit sie derart gestaltet werden können, dass öffentliche Mittel optimal genutzt werden. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten hat Eurostat eine statistische Methode für die Einstufung solcher Projekte erarbeitet.39 Außerdem bietet Eurostat den statistischen Ämtern in den Mitgliedstaaten auf Wunsch Exante-Beratung an, um zu bewerten, ob ÖPP innerhalb oder außerhalb staatlicher Konten einzureihen sind (beides ist möglich), wobei gegebenenfalls mit der EIB zusammengearbeitet wird. Diese Beratungstätigkeiten werden als Orientierungshilfen veröffentlicht.40

In Zukunft werden weitere Anstrengungen unternommen, um unter Wahrung der Unabhängigkeit von Eurostat proaktiv mit den wichtigsten Interessenträgern und öffentlichen Projektträgern zusammenzuarbeiten. Vor allem in Bezug auf mit EU-Mitteln kofinanzierte Investitionen, etwa im Rahmen des EFSI, wird die beratende Funktion gestärkt werden. Zudem kooperiert Eurostat auch mit dem Europäischen ÖPP-Kompetenzzentrum (EPEC) der EIB, um bestimmte Aspekte der nationalen Rechnungslegung bei der Erfassung von ÖPP zu klären, Rechnungslegungsvorschriften zu erörtern und Erfahrungen mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf ÖPP auszutauschen. Für Interessenträger, die ÖPP-Verträge vorbereiten, werden im Sommer spezielle Leitlinien veröffentlicht. In Zusammenarbeit mit den anderen Dienststellen der Kommission wird Eurostat die Auswirkungen der öffentlichen Rechnungslegungsvorschriften auf die Schaffung von ÖPP in verschiedenen Sektoren aufmerksam beobachten. Wo dies angebracht ist, wird sie ihre Leitlinien in Konsultation mit den Mitgliedstaaten überarbeiten, etwa um den Besonderheiten bestimmter vertraglicher Vereinbarungen wie Energieleistungsverträgen mit garantierten Einsparungen Rechnung zu tragen.

Drittens wurde im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, die einen großen Markt in der EU darstellt und der öffentlichen Hand beträchtliches Einsparungspotenzial bietet, 2014 ein neuer EU-Rahmen41 verabschiedet, der bis spätestens 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen war. Der geänderte Rahmen, der auch mehr Spielraum für Verhandlungen, klarere Regeln für Vertragsänderungen während der Vertragsdurchführung und Vorschriften für grenzüberschreitende Vorhaben vorsieht, wird die Projektplanung erleichtern, und zwar insbesondere für Projekte, die mit EU-Mitteln finanziert werden. Mit den neuen Vorschriften werden sowohl der Zeitaufwand für den Erhalt von EU-Mitteln als auch das Risiko einer Ablehnung verringert. Die Kommission fördert auch die breitere Nutzung der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge, um die öffentlichen Ausgaben mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen.42 Die Kommission beabsichtigt, bis Oktober 2017 einen freiwilligen Exante-Konsultationsmechanismus einzuführen, der öffentlichen Auftraggebern dabei helfen soll, bestmöglichen Nutzen aus dem geltenden Rechtsrahmen zu ziehen.

Viertens ist es im Allgemeinen für die Ausarbeitung und Genehmigung von Investitionsvorhaben oftmals erforderlich, verschiedene Kommissionsdienststellen einzubeziehen, die das Projekt aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, z.B. mit Blick auf die EU-Mittel, die Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen, die Kontrolle staatlicher Beihilfen, Umweltgenehmigungen und das öffentliche Auftragswesen. Mit Blick auf die Zukunft wird die Kommission auch die als komplex empfundenen Regeln und Verfahren der EU durch eine stärkere Konvergenz der Zeitpläne der verschiedenen Verfahren angehen.

Zu diesem Zweck wird sie eine wirksame zentrale Anlaufstelle für große Infrastrukturvorhaben einrichten, bei der die Prüfungen auf einen gemeinsamen Genehmigungstermin ausgerichtet und die zuständigen Dienststellen der Kommission in einem einzigen Investitionspolitik-Team zusammengebracht werden. Ein derartiges Vorgehen, das es bereits in gewissem Umfang im Energiebereich bei Vorhaben von gemeinsamem Interesse gibt, sollte auf größere Investitionsplattformen mit nationaler Kofinanzierung sowie auf große Infrastrukturprojekte mit europäischem Mehrwert in anderen Wirtschaftszweigen wie etwa Verkehr erweitert werden, einschließlich der durch den EFSI geförderten Projekte. Auch die laufenden Eignungsprüfungen der EU-Rechtsvorschriften und die neuen Mechanismen zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten arbeiten auf das Ziel hin, den übermäßigen Verwaltungsaufwand und das Zeitfenster für die Erteilung der erforderlichen Zulassungen und Bewertungen zu verringern. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, einen einheitlichen Rahmen für Genehmigungen zu entwerfen, der unmittelbar für grenzüberschreitende Großprojekte oder wichtige Investitionsplattformen mit nationaler Kofinanzierung gilt, um somit die zahlreichen Zulassungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene zu ersetzen.

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

Die Mitgliedstaaten können auch mehr tun, um die Rahmenbedingungen für Investitionen auf nationaler Ebene zu verbessern. Die Mitteilung vom 18. Mai 1643 gibt einen Überblick über die wichtigsten Ziele der länderspezifischen Empfehlungen 2016. Mitgliedstaaten, die über haushaltspolitischen Spielraum verfügen, sollten diesen nutzen, um die öffentlichen Investitionen in wachstumsfördernden Bereichen, wie Infrastruktur, Gesundheit, Bildung und Forschung, zu erhöhen. Zugleich sind weitere Maßnahmen notwendig, um private Investitionen zu fördern, und die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, die Verabschiedung von Strukturreformen zu beschleunigen und Investitionsengpässe, wie regulatorische und administrativen Hürden sowie umständliche und langwierige Genehmigungsverfahren, zu beseitigen. In einigen Mitgliedstaaten wurden noch Ineffizienzen im öffentlichen Auftragswesen, den Steuer- und Justizsystemen sowie bei den Insolvenzvorschriften festgestellt. Fortschritt bedeutet auch, einen stabilen Projektbestand zu ermitteln und die Koordinierung und Planung durch alle Ebenen der nationalen Verwaltung sicherzustellen. In diesem Sinne wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiterhin Wege aufzeigen und daran arbeiten, ungerechtfertigte nationale Hindernisse für den freien Kapitalverkehr, die einer reibungslos funktionierenden Kapitalmarktunion im Wege stehen, zu beseitigen. Ein entsprechender Bericht wird bis Ende 2016 vorgelegt werden.44

Am 1. Juli 2015 hat die Europäische Kommission den Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSS) eingerichtet, um den Mitgliedstaaten technische Unterstützung, auch beim Aufbau von Kapazitäten für wachstumsfördernde Verwaltungs- und Strukturreformen, anzubieten. Der SRSS arbeitet mit verschiedenen Mitgliedstaaten im Rahmen konkreter Projekte der technischen Unterstützung zusammen, um Investitionshindernisse zu ermitteln und zu beseitigen.45

Eine engere Verzahnung zwischen EU-Fonds und Reformumsetzung. Um die europäischen Struktur- und Investitionsfonds im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 noch stärker auf die Unterstützung zentraler wirtschaftlicher und sozialer Reformen auszurichten, will die Kommission die Verzahnung mit den wichtigsten Prioritäten der länderspezifischen Empfehlungen verstärken. Um die Nutzung und Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu verbessern, ist die Bewilligung von ESI-Mitteln an die Umsetzung verschiedener Reformen geknüpft (Exante-Konditionalitäten). Dem Rechtsrahmen für die ESI-Fonds zufolge müssen Programme, die von europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanziert werden, allen relevanten länderspezifischen Empfehlungen Rechnung tragen. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Verwirklichung der vereinbarten Ziele überwachen und bis 2017 darüber Bericht erstatten.

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0

Der seit weniger als einem Jahr operationelle EFSI bringt bereits greifbare Ergebnisse. Projektträger nutzen die EIAH, um ihre Projekte qualitativ zu verbessern, und Investoren können über das EIPP nunmehr eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten nutzen. Darüber hinaus hat die Kommission eine Reihe von Initiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen vorgelegt und arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran, regulatorische und administrative Hindernisse für Investitionen aus dem Weg zu räumen.

Dank der Flexibilität des EFSI, des Verzichts auf bürokratischen Aufwand und der auf der technischen und finanziellen Tragfähigkeit der Projekte basierenden unabhängigen Projektauswahl zahlt sich die innovative Verwendung von EU-Mitteln schon heute aus.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 wird die die Kommission den Einsatz der EU-Garantie bis Januar 2017 überprüfen und spätestens bis Juli 2018 eine unabhängige Überprüfung der Funktionsweise des EFSI, der EIAH und des EIPP vorlegen. Wie in dieser Mitteilung dargelegt, lassen sich allerdings schon heute erste zentrale Schlüsse ziehen.

Vor diesem Hintergrund wird der Europäische Rat ersucht, die folgenden Prioritäten zu billigen:

Regelmäßige Bestandsaufnahmen durch den Europäischen Rat, das Europäische Parlament und die einschlägigen Ratsformationen sowie die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen werden die notwendige politische Eigenverantwortung sicherstellen und so dafür sorgen, dass diese Initiativen weiterhin Ergebnisse bringen. Die Kommission und die EIB werden außerdem weiterhin an die zentralen Akteure auf nationaler und regionaler Ebene herantreten, damit gezielte Folgemaßnahmen organisiert werden, um spezifische Lösungen zu erörtern und zu entwickeln, die den lokalen und regionalen Bedürfnissen gerecht werden.

Die Kommission ersucht den Europäischen Rat, die in dieser Mitteilung ausgeführten fortgesetzten Anstrengungen zur Umsetzung der Investitionsoffensive für Europa vollumfänglich zu billigen. Sie ruft das Europäische Parlament und den Rat als gesetzgebende Organe der EU auf, ein zeitnahes Followup aller rechtlichen Aspekte der Offensive sicherzustellen.