Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
(Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Zu den §§ 8 und 17 VKFV

Der Bundesrat weist darauf hin, dass gemäß § 44d Absatz 4 SGB II grundsätzlich die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse über die zugewiesenen Beschäftigten ausübt. Ausgenommen sind die Befugnisse zur Begründung und zur Beendigung der mit den Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehenden Rechtsverhältnisse. Die Ausnahmen umfassen nicht die Bearbeitung und Zahlbarmachung von Dienstbezügen, die Personalwirtschaft und den Personalhaushalt.