Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
(Bürokratieentlastungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/5418 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) - Drucksache 18/4948 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 24.07.15
Erster Durchgang: Drucksache. 130/15 (PDF)

Artikel 5 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

"4. § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt geändert: