Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Revision der Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems - TSI Noise (Beschluss 2011/229 vom 4. April 2011) und zur Weiterentwicklung des lärmabhängigen Trassenpreissystems

Der Hessische Ministerpräsident
Wiesbaden, den 22. April 2013

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende Entschließung des Bundesrates zur Revision der Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems - TSI Noise (Beschluss 2011/229 vom 4. April 2011) und zur Weiterentwicklung des lärmabhängigen Trassenpreissystems mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Plenarsitzung am 3. Mai 2013 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Bouffier

Entschließung des Bundesrates zur Revision der Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem "Fahrzeuge - Lärm" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems TSI Noise (Beschluss 2011/229 vom 4. April 2011) und zur Weiterentwicklung des lärmabhängigen Trassenpreissystems

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung (nur gegenüber Plenum):

Der Schutz der Bürger vor Schienenlärm ist seitens der zuständigen Akteure auf Ebene der EU und auf innerstaatliche Ebene als wichtige Aufgabe erkannt, wobei verbindliche Vorgaben allerdings hinter dem technisch Möglichen zurückbleiben.

Zu Punkt 2 und 3:

Derzeit wird - unter Federführung der Europäischen Eisenbahn Agentur (ERA) - die Neufassung der Technischen Spezifikation Interoperabilität "Lärm" (TSI-Lärm) verhandelt. Dabei zeichnet sich ab, dass weder Grenzwerte für Bestandswagen festgelegt werden, noch die Grenzwerte für Neufahrzeuge im technisch möglichen Ausmaß verschärft werden sollen. Mit der Entschließung wird die EU-Kommission aufgefordert, die Ankündigungen in der TSI-Lärm umzusetzen, das heißt bei Bestandsfahrzeugen Vorgaben für Lärmgrenzwerte zu machen und für Neufahrzeuge die Grenzwerte stufenweise zu verschärfen. Der europaweite Einsatz der Güterwagen erfordert europaweite Förderangebote, wie sie im Rahmen der Connecting Europe Facility geplant sind.

Zu Punkt 4 und 5:

Außerdem entfaltet das derzeitige lärmabhängige Trassenpreissystem der DB AG keine Anreizwirkung zur Umrüstung von Güterwagen, weil die Differenz der Trassenpreise für laute Wagen einerseits und leise Wagen andererseits zu gering ist, um die Mehrkosten der leisen Wagen (Umrüstung und Betrieb) zu decken. Die erhoffte Zulassung preiswerterer Lösungen (LL-Sohle) ist bisher nicht erfolgt. Auch nach einer eventuellen Zulassung in diesem Jahr werden neue Produkte nicht zeitnah in ausreichender Menge am Markt verfügbar sein. Durch die Trassenpreisspreizung müssen deshalb die Mehrkosten der einzig zugelassenen K Sohlen kompensiert werden. Ein Grund für die geringe Spreizung des Trassenpreises ist dessen Einstufung als staatliche Beihilfe durch die EU-Kommission, weshalb nur ein Teil der Mehrkosten kompensiert werden darf.

Für neue Wagen, die noch leiser als umgerüstete Bestandswagen sind, gibt es keine Vorteile. Die Differenzierung der Trassenpreise soll auf Grundlage der Richtlinie 2012/34/EU nach den Umweltwirkungen erfolgen. Entsprechend sollen auch neue Wagen für den günstigeren Trassenpreis qualifiziert sein.

Zu Punkt 6:

Nur durch eine gesetzliche Regelung kann die wirksame Ausgestaltung der Lärmkomponente im Trassenpreissytem sichergestellt werden.