Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/5409 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen - Drucksachen 18/5173, 18/5220 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 24.07.15
Erster Durchgang: Drucksache. 200/15 (PDF)