Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu Tibet

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 2554 - vom 23. April 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. April 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass am 49. Jahrestag des nationalen tibetischen Aufstandes gegen die chinesische Verwaltung umfangreiche Demonstrationen tibetischer Mönche, Nonnen und normaler tibetischer Bürger gegen die Unterdrückung durch China stattgefunden haben,

B. in der Erwägung, dass nach Angaben der chinesischen Behörden 20 Menschen starben unter Hinweis darauf, dass nach anderen Quellen mehr als 140 Tibeter bei diesen Zusammenstößen ums Leben kamen und Dutzende verhaftet wurden,

C. in der Erwägung, dass die chinesische Regierung den Notstand ausgerufen hat, dass Geschäfte und Tempel in Lhasa sowie in anderen Städten geschlossen wurden und dass Hunderte von Angehörigen der bewaffneten Polizei und der Streitkräfte aus anderen Teilen Chinas nach Tibet verlegt wurden,

D. in der Erwägung, dass Seine Heiligkeit, der Dalai Lama, diese chinesische Überreaktion als "kulturellen Völkermord" bezeichnet und gleichzeitig die Tibeter nachdrücklich aufgefordert hat, "einen gewaltlosen Widerstand zu praktizieren und von diesem Weg nicht abzuweichen, wie ernst die Lage auch sein mag"5; in der Erwägung, dass Seine Heiligkeit, der Dalai Lama, nicht die Unabhängigkeit Tibets, sondern einen Mittelweg der wirklichen kulturellen und politischen Autonomie bei gleichzeitiger freier Religionsausübung gefordert hat, was auch vom Europäischen Parlament unterstützt wird,

E. in der Erwägung, dass eine dauerhafte Lösung nur mit friedlichen Mitteln und einem aufrichtigen Dialog erreicht werden kann,

F. in der Erwägung, dass der internationalen Presse, abgesehen von einer von der chinesischen Regierung organisierten offiziellen internationalen Pressetour, der Zugang zur Region Tibet und die Berichterstattung über die Vorfälle untersagt wurden und dass alle Journalisten ausgewiesen wurden; in der Erwägung, dass die erwähnte internationale Pressetour unter starker Kontrolle stattfand und den teilnehmenden Journalisten ein ungehinderter Zugang zu den Tibetern verwehrt wurde,

G. in der Erwägung, dass die chinesische Regierung offenbar ausländische Internetseiten innerhalb Chinas blockiert und ausländische Fernsehsendungen über die Lage in Tibet zensiert H. in der Überzeugung, dass die Olympischen Spiele in Peking für China eine außerordentliche Gelegenheit darstellen, sich der Welt zu öffnen und umgekehrt, und zu beweisen dass das Land in der Lage ist, seine Zusagen einzuhalten, was die Förderung der Grundrechte unterschiedslos für alle Chinesen betrifft,

I. in der Erwägung, dass der im Jahr 2000 zwischen der Europäischen Union und China aufgenommene Menschenrechtsdialog bislang keine greifbaren Ergebnisse erbracht hat