Antrag des Saarlandes
Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes

Der Ministerpräsident des Saarlandes Saarbrücken, 27. Juni 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Regierung des Saarlandes hat gemäß dem Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. Juni 2018 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Vorschlag für die Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes mit dem Antrag zuzuleiten, den Vorschlag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Hans

Anlage
Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes

Mitglieder:

Prof. em. Dr. Michael SuccowProfessor für Geobotanik und Landschaftsökologie an der Universität Greifswald; Träger des Right Livelihood Award
Prof. Dr.- Ing. Wolfram KudlaInstitut für Bergbau und Spezialtiefbau der TU Bergakademie Freiberg, ehem. Mitglied Endlagerkommission
Dr. Ulrich KleemannPräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz, ehem. Mitglied Endlagerkommission
Prof. Dr. Werner Rühmkomm. Direktor des Instituts für Strahlenschutz am Helmholtz Zentrum München
Prof. Dr. Magdalena Scheck-WenderothGeologin; Direktorin Department 6 "Geotechnologien" am Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum
Prof. Dr. Rainer GrießhammerChemiker; Honorarprofessor an der Universität Freiburg