Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien (2007/2267(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 2554 - vom 23. April 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. April 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich Kroatien auf gutem Wege zu einer Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union befindet, indem es die Kriterien von Kopenhagen weiterhin erfüllt und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umsetzt,

B. in der Erwägung, dass Kroatien ein demokratischer europäischer Staat ist, der die europäische Integration unterstützt und sich dafür einsetzt, bestehende Spaltungen zu überwinden und auf eine Versöhnung zwischen den Völkern hinzuwirken, was eine freiwillige Übertragung von Befugnissen in bestimmten wichtigen Politikbereichen zur Folge hat, und in der Erwägung, dass Kroatien diesbezüglich umfangreiche und erfolgreiche Anstrengungen unternommen hat, die zu sichtbaren Ergebnissen geführt haben

C. in der Erwägung, dass der Prozess des EU-Beitritts Kroatiens größere regionale Auswirkungen hat, dass er als Test dafür gesehen wird, wie die Europäische Union ihre Verpflichtungen, die sie in Bezug auf den westlichen Balkan eingegangen ist, einhält, und dass er zu einem wichtigen Anreiz für alle anderen betroffenen Länder werden könnte

D. in der Erwägung, dass Kroatien die politischen Kriterien von Kopenhagen nach wie vor erfüllt anerkannterweise eine funktionierende Marktwirtschaft aufweist und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen weiterhin ohne größere Schwierigkeiten umsetzt

E. in der Erwägung, dass Kroatiens ernsthaftes Engagement für Beitrittsverhandlungen Früchte getragen hat, was als gutes Omen für den EU-Integrationsprozess Kroatiens sowie anderer Länder der Region gewertet werden kann,

F. in der Erwägung, dass Kroatien in den letzten beiden Jahren in den meisten Bereichen, in denen der gemeinschaftliche Besitzstand zu übernehmen ist, beträchtliche und lobenswerte Fortschritte erzielt hat,

G. in der Erwägung, dass verstärkte Bemühungen und erneute politische Anstrengungen erforderlich sind, um einige der problematischeren Bereiche in Angriff zu nehmen, die tief greifender Reformen bedürfen, bevor Kroatien der Europäischen Union beitreten kann H. in Erwägung der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki von 2003, nach denen die Zukunft aller westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt, wie dies auch in verschiedenen Entschließungen des Parlaments bestätigt wurde,

I. in der Erwägung, dass in der am 11. März 2006 in Salzburg von allen Außenministern der Europäischen Union und den Außenministern der westlichen Balkanstaaten einstimmig angenommenen Gemeinsamen Presseerklärung EU/Westbalkan erneut betont wird, wie wichtig gutnachbarliche Beziehungen sind und dass für noch offene Probleme mit Nachbarländern wechselseitig akzeptable Lösungen gefunden werden müssen