Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (2008/2180(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 nicht so effektiv angewendet wurde, wie dies hätte geschehen können, und daher weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten im Bereich der Beweisaufnahme zu verbessern und die Effizienz der Verordnung zu erhöhen,

B. in der Erwägung, dass durch die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen verbessert, vereinfacht und beschleunigt werden soll,

C. in der Erwägung, dass die Kommission zwar Ende 2006/Anfang 2007 die Verteilung von insgesamt 50 000 Exemplaren des Leitfadens an die Mitgliedstaaten veranlasst hat, dass dies aber viel zu spät geschah, und daher mehr und weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die am Verfahren Beteiligten, insbesondere Gerichte und Anwälte, besser über die Verordnung zu informieren,

D. in der Erwägung, dass die Kommission jedoch zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Frist von 90 Tagen für die Bearbeitung von Ersuchen um Beweisaufnahme gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung in einer "erhebliche[n] Anzahl an Fällen" überschritten wird "und in einigen Fällen [...] sogar mehr als 6 Monate benötigt" werden,

E. in der Erwägung, dass nur wenige Mitgliedstaaten gegenwärtig über Videokonferenztechnik verfügen und die Anwendung dieser Technik daher unzureichend genutzt wird, und dass zugleich die Verfügbarkeit von modernen Kommunikationstechniken von den Mitgliedstaaten nicht hinreichend gefördert wird und auch die Kommission keine diesbezüglichen konkreten Verbesserungsvorschläge macht,