Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FGG-Reformgesetz - FGG-RG)

Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 zu dem am 10. Mai 2007 zugeleiteten Gesetzentwurf beschlossen, unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu verlangen.

Begründung

Durch den Gesetzentwurf wird eine umfassende Neuregelung des differenzierten gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit angestrebt. Hierzu gehören sehr heterogene Regelungsbereiche wie beispielsweise das Prozessrecht in Familiensachen, das Betreuungsverfahrensrecht, das Handelsregisterrecht und das nachlassgerichtliche Verfahren. Komplexität und Umfang des Gesetzentwurfs rechtfertigen die Verlängerung der Frist zur Stellungnahme.

Neben der Fülle von Einzelaspekten ist bei der hier anstehenden Neukodifikation einer gesamten Verfahrensordnung das komplexe Zusammenspiel der zahlreichen Einzelaspekte von Bedeutung. Außerdem wird durch die Neuregelung erheblicher Umsetzungsbedarf in den Bereichen Gerichtsorganisation und EDV entstehen.