Beschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 zu dem von ihm verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes - Drucksachen 18/6745, 18/8645 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/8645 angenommen.

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Regelungen des Telemediengesetzes auf Grundlage der europäischen E-Commerce-Richtlinie und das daraus abgeleitete abgestufte Haftungsregime in Deutschland und Europa haben sich im Grundsatz bewährt.

Die schwierige Bekämpfung von illegalen Inhalten im Internet zeigt jedoch, dass es Verbesserungen für die Rechtsdurchsetzung gegenüber Plattformen bedarf, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Solche Diensteanbieter sollen sich nicht länger auf das Haftungsprivileg, welches sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere auch keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.

Die Haftungsprivilegierung von Dienstanbietern ist eine wesentliche Voraussetzung für Innovationen im Internet und ist grundsätzlich zu begrüßen. Die rechtlichen Vorgaben zur Verantwortlichkeit von Dienstanbietern und zur Löschung von rechtsverletzenden Inhalten nach Inkenntnissetzung haben sich als gängige Praxis etabliert und wurden durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt und konkretisiert. Allerdings haben sich im Internet aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung eine Vielzahl von strukturell höchst unterschiedlichen Diensten und Geschäftsmodellen, Anbietern und Plattformern und damit auch eine Vielzahl an neuen regulatorischen Herausforderungen etabliert, die bei der Verabschiedung der aktuellen E-Commerce-Richtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht noch nicht absehbar waren. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Überprüfung, ob es - nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des EuGH und dessen Differenzierung hinsichtlich der neutralen bzw. aktiven Rolle von Hostprovidern - einer Überarbeitung des regulatorischen Rahmens gerade für diese Hostprovider bedarf.

Zudem ist es notwendig, die Verfahren zur Beseitigung von Rechtsverletzungen zu beschleunigen und zu konkretisieren, um die Rechtssicherheit sowohl für Diensteanbieter als auch für Rechteinhaber und sonstige Personen, deren Rechte verletzt wurden, sowie der Nutzer zu erhöhen und Rechtsdurchsetzung zu verbessern.

Ein einheitliches Haftungsregime für Rechtsverletzungen im Internet zu kodifizieren ist vorrangig eine europäische Aufgabe. Dies hat auch die Europäische Kommission in ihrer am 9. Dezember 2015 veröffentlichten Mitteilung "Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht" erkannt und angekündigt, bis Herbst 2016 zu prüfen, inwieweit Änderungen bei der Rechtsdurchsetzung notwendig sind.

Der Deutsche Bundestag spricht sich dafür aus, die Verpflichtungen der Betreiber zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte (sog. "notice & take down") auf Grundlage der aktuellen E-CommerceRichtlinie zu präzisieren und zu einem verlässlichen europäischen Rechtsrahmen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH auszubauen.

Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass Plattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten basiert, legal keine Werbeeinnahmen generiert werden können. Hierzu sollten die Vorschläge der EU-Kommission zum "follow the money-Konzept" konstruktiv begleitet und die Gespräche mit allen Beteiligten (u.a. Rechteinhaber, Werbewirtschaft, Bundeskartellamt) wieder aufgenommen werden, so dass Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die Finanzströme von Plattformen, die gewerbsmäßig Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ausgetrocknet werden können.

Da der Großteil dieser Plattformen mit im Wesentlichen illegalen Inhalten im außereuropäischen Ausland gehostet wird, ist zudem eine verbesserte internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung - insbesondere hinsichtlich der Austrocknung der internationalen Finanzströme dieser Geschäftsmodelle - notwendig. Die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen müssen zügig geprüft werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel