Antrag des Landes Baden-Württemberg
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020

Punkt 33 der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011

Der Bundesrat möge beschließen, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

Begründung:

Es wird auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 26. März 2010 (BR-Drucksache 029/10(B) HTML PDF ) zu Optionen für Biodiversitätsstrategie und Biodiversitätsziel der EU nach 2010 hingewiesen.

Die Biodiversitätstrategie der EU entspricht den internationalen Verpflichtungen, die sowohl die EU als auch Deutschland auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 im japanischen Nagoya eingegangen sind.

Die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie sollten unter diesen Aspekten weiter entwickelt werden.