Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Fünften Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 beschlossen, der Fünften Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung (Drucksache 310/14 (PDF) ) nach Maßgabe einer redaktionellen Änderung zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner beschlossen, hierzu eine Entschließung zu fassen.

Zu dieser Entschließung nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung:

Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist der Auffassung, dass eine Regelung über anthropogene Kontaminanten in natürlichem Mineralwasser wünschenswert ist. Eine solche Regelung sollte auf europäischer Ebene festgelegt werden, um eine Diskriminierung inländischer Mineralbrunnen gegenüber Wettbewerbern, die in anderen EU-Staaten oder Drittländern ansässig sind, zu vermeiden. Da einige Mitgliedstaaten wie z.B. Frankreich und Spanien bereits nationale Regelungen zur ursprünglichen Reinheit von natürlichem Mineralwasser erlassen haben, hat auch die Europäische Kommission jüngst den bestehenden Handlungsbedarf erkannt, um ein einheitliches Vorgehen im gemeinsamen Binnenmarkt zu gewährleisten. Am 2. Oktober 2014 sowie am 27. November 2014 haben unter Beteiligung des BMEL zwei Expertentreffen in Brüssel stattgefunden. Die Europäische Kommission plant die Festschreibung von Höchstwerten für bestimmte anthropogene Kontaminanten als Kriterium für die Beurteilung der ursprünglichen Reinheit von natürlichem Mineralwasser in einer Leitlinie. Die Fertigstellung dieser Leitlinie bleibt abzuwarten.

Der gesundheitliche Verbraucherschutz bleibt dabei gewährleistet, da die in Rede stehenden Substanzen keine Risiken für die menschliche Gesundheit bergen.