Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015

A

1. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - (§ 18 Absatz 1 Nummer 4)

In Artikel 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:

Folgeänderung:

In der Begründung ist unter "B. Besonderer Teil" nach dem Text zu § 3 folgender Text einzufügen:

"(Änderung § 18 Absatz 1 Nummer 4)

Der ehemalige Katalog von Ordnungswidrigkeitstatbeständen aus § 3 Satz 1 wird zu § 3 Absatz 2(neu), so dass die entsprechenden Handlungen nach wie vor als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf die Einzelbegründung wird verwiesen.

B

2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat ferner, Herrn Minister Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und in dessen Ausschüssen zu bestellen.