Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze

Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2018 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.