Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa

Brüssel, den 5.6.2015
C(2015) 3208 final
siehe Drucksache 580/14(B) HTML PDF

Herrn Volker BOUFFIER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 {COM (2015) 10 final).

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die "Investitionsoffensive für Europa" und stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Investitionstätigkeit in Europa zu steigern, um die kurz- und langfristigen Wachstumsaussichten zu verbessern, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission daran erinnern, dass sich die Investitionsoffensive auf drei zentrale Komponenten stützt: 1) Mobilisierung von neuen Investitionsmitteln in Höhe von mindestens 315 Mrd. EUR in den nächsten drei Jahren; 2) Initiativen, durch die sichergestellt wird, dass diese Investitionen auf die Bedürfnisse der Realwirtschaft abgestimmt sind; und 3) Maßnahmen zum Abbau von Investitionshemmnissen mit dem Ziel, Europa für Investitionen attraktiver zu machen und so die Auswirkungen der Investitionsoffensive zu vervielfachen.

Vor diesem Hintergrund teilt die Kommission die Einschätzung des Bundesrates, dass Strukturreformen in allen Mitgliedstaaten von zentraler Bedeutung sind. Dieser Politikbereich wurde daher von der Kommission als die dritte Komponente ihrer umfassenden Investitionsoffensive ermittelt. Im Vorschlag der Kommission ist jedoch nicht vorgesehen, eine mögliche Finanzierung von Projekten in den Mitgliedstaaten an die Umsetzung von Strukturreformen zu koppeln.

Was die ersten beiden Komponenten der Investitionsoffensive anbelangt, so hat die Kommission bereits wenige Monate nach ihrem Amtsantritt den Legislativvorschlag zur Schaffung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vorgelegt. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission auf einige Aspekte eingehen, die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochen werden.

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat völlig darin überein, dass die im Rahmen der Investitionsoffensive unterstützten Projekte eine hinreichende Rendite und einen wirtschaftlichen Mehrwert bieten müssen, um die Vereinbarkeit von privaten und öffentlichen Interessen sicherzustellen. Genau aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, ausschließlich Projekte in strategischen Politikbereichen zu unterstützen, die vorab von den Rechtsetzungsorganen bestimmt werden.

Nach Ansicht der Kommission können auch staatlich kofinanzierte Vorhaben finanzielle Unterstützung im Rahmen der Investitionsoffensive erhalten. Eine solche Kofinanzierung soll jedoch keine Voraussetzung für eine derartige finanzielle Unterstützung darstellen.

Der Kommission ist es wichtig, klarzustellen, dass sie das Ziel, neue Investitionsmittel zu mobilisieren, nicht im engeren Sinne auslegt. So kann beispielsweise die Erweiterung bestehender Infrastrukturen insoweit als "neue" Investition betrachtet werden, als das betreffende Vorhaben dank der dafür mobilisierten Mittel verwirklicht wird.

Im Hinblick auf die Finanzierung der Investitionsoffensive, insbesondere aus für das Programm "Horizont 2020" veranschlagten Mitteln, nimmt die Kommission die Bedenken des Bundesrates zur Kenntnis, möchte jedoch auf Folgendes hinweisen:

Nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung muss der Garantiefonds mit Mitteln in angemessener Höhe ausgestattet sein. Zugleich steht das Ziel der Initiative, d.h. die Förderung von Wachstum und Beschäftigung, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Teilrubrik la des mehrjährigen Finanzrahmens. Im Einklang mit den Beschlüssen des Rates und des Europäischen Parlaments entfällt der größte Teil der in dieser Rubrik eingestellten Mittel auf das Programm " Horizont 2020". Folglich ist eine Umschichtung von Mitteln aus diesem Programm unabdingbar, um die Investitionsoffensive zu finanzieren.

Gleichzeitig möchte die Kommission betonen, dass sie keine auf die Förderlinien und Initiativen im Rahmen von "Horizont 2020" verteilte Prorata-Kürzung vorschlägt. So betrifft die Umschichtung lediglich 1, 7 % der für Marie-Curie-Maßnahmen eingestellten Mittel, im Vergleich zu 3,4 % der Mittel für "Horizont 2020" insgesamt und 12,9 % der Mittel für das Europäische Institut für Innovation und Technologie. Trotz der Umschichtung, die die Finanzierung der Investitionsoffensive sicherstellen soll, werden die Mittelzuweisungen für "Horizont 2020" um 38 % höher ausfallen als im vorangegangenen Programmplanungszeitraum.

Darüber hinaus ist hervorzuheben, dass der Erfolg der Initiative von einer raschen Mittelabsorption und der Auswahl von Projekten abhängt, die marktwirtschaftlichen Erwägungen standhalten. Aus diesem Grund lehnt die Kommission eine Aufteilung bzw. eine vorherige Festlegung des Finanzierungsanteils für bestimmte Sektoren oder geografische Gebiete ab. Zugleich erwartet die Kommission, dass das Gesamt-Investitionsvolumen durch die Mobilisierung von privaten Kofinanzierungsmitteln in allen Politikbereichen erheblich höher ausfallen wird als unter den derzeitigen Bedingungen.

Was das Konzept einer künftigen "Pipeline" für Investitionsvorhaben in der Union angeht, begrüßt die Kommission die positive Rückmeldung des Bundesrates und möchte betonen, dass eine umfassende Projektliste im Interesse der Initiative ist. Die Kommission sieht daher keinen Grund, den Anwendungsbereich vorab einzuschränken. Sie möchte jedoch betonen, dass die Pipeline in erster Linie für die Sichtbarkeit der betreffenden Projekte in der breiten Öffentlichkeit und insbesondere bei potenziellen Investoren sorgen soll. Insofern besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Projekt-Pipeline und der potenziellen finanziellen Unterstützung im Rahmen der Investitionsoffensive.

Die vorstehenden Ausführungen stützen sich auf den von der Kommission vorgelegten ersten Vorschlag, mit dem sich das Europäische Parlament und der Rat, in dem die deutsche Bundesregierung vertreten ist, derzeit im Gesetzgebungsverfahren befassen.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Hochachtungsvoll