Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 10. Mai 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.