Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Ergebnis der Verhandlungen über den Menschenrechtsrat und zur 62. Tagung der UN-Menschenrechtskommission


Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305416 - vom 25. April 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. März 2006 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Ergebnis der Verhandlungen über den Menschenrechtsrat und zur 62. Tagung der UN-Menschenrechtskommission

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Achtung, die Förderung und die Wahrung der universellen Menschenrechte Teil des ethischen und rechtlichen Besitzstands der Europäischen Union und einer der Eckpfeiler der europäischen Einheit und Integration sind,

B. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen jetzt wie in der Vergangenheit potenziell eine der geeignetsten Organisationen sind, sich umfassend mit Menschenrechtsfragen und mit den heutigen Herausforderungen, die sich der Menschheit stellen, zu befassen,

C. in der Erwägung, dass der Resolutionsentwurf zum Menschenrechtsrat das Ergebnis sich über viele Monate hinziehender Bemühungen ist, einen Konsens zu erzielen,

D. in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat sich zwar nicht mit einigen der wichtigsten zum Ausdruck gebrachten Anliegen befassen kann, jedoch eine wirksame Plattform zur Stärkung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte im Rahmen der Vereinten Nationen darstellen könnte, welcher leider nicht immer die erwünschten Ergebnisse erzielt hat,

E. in der Erwägung, dass die 62. Tagung der UN-Menschenrechtskommission die letzte Tagung vor der tatsächlichen Schaffung des UN-Menschenrechtsrates sein wird,

F. in der Erwägung, dass wie schon in den letzten sieben Jahren auch dieses Jahr eine Adhoc-Delegation des Europäischen Parlaments gebildet wurde, die an der diesjährigen Tagung der UN-Menschenrechtskommission teilnehmen soll,

Menschenrechtsrat

62. Tagung der UN-Menschenrechtskommission


1 ABl. C 96 E vom 21.4.2004, S. 79.
2 P6_TA(2005)0237.
3 P6_TA(2005)0362.