Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/13259 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - Drucksache 17/13082 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.05.13
Initiativgesetz des Bundestages