Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Schutz der Verbraucher, insbesondere Minderjähriger, bei der Nutzung von Videospielen (2008/2173(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Videospiele in Europa weit verbreitet sind und immer beliebter werden und der Markt für Videospiele rasch wächst,

B. in der Erwägung, dass Videospiele überwiegend gewaltfrei sind und ihre Nutzer häufig nicht nur unterhalten, sondern auch zur Entwicklung bestimmter Fähigkeiten beitragen und Wissen vermitteln,

C. in der Erwägung, dass Videospiele ursprünglich vorwiegend für Minderjährige produziert wurden, inzwischen jedoch immer mehr Videospiele speziell für Erwachsene entwickelt werden,

D. in der Erwägung, dass der Markt für Videospiele global ist,

E. in der Erwägung, dass es in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt, über Maßnahmen zur Einschränkung des Verkaufs von Videospielen bzw. über deren Verbot zu entscheiden,

F. in der Erwägung, dass der Schutz der geistigen Gesundheit von Kindern Nulltoleranz und ein entschiedenes Vorgehen im Falle von Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz von Kindern in Verbindung mit der Nutzung von Videospielen erfordert,