Beschluss des Bundesrates
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen, der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen, der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08

Der Bundesrat hat in seiner 846. Sitzung am 4. Juli 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: