Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.