Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Der Bundesrat hat in seiner 811. Sitzung am 27. Mai 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat betont die Notwendigkeit, gerade mittelständische Personenunternehmen als Garanten von Arbeitsplätzen, Stätten des produktiven Wachstums und in ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ort beruflicher und sozialer Qualifikation von der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu entlasten, um die Fortführung des Betriebs und damit die Arbeitsplätze zu sichern.

Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, diese Zielsetzung ebenfalls mit einer Gesetzesinitiative zu unterstützen.

In Anbetracht der äußerst angespannten Lage der öffentlichen Finanzen ist jedoch im Gesamtzusammenhang der diskutierten Maßnahmen ein Ausgleich der mit der Erbschaftsteuerentlastung verbundenen Mindereinnahmen unerlässlich.