Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss

empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat betont die Notwendigkeit, gerade mittelständische Personenunternehmen als Garanten von Arbeitsplätzen, Stätten des produktiven Wachstums und in ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ort beruflicher und sozialer Qualifikation von der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu entlasten, um die Fortführung des Betriebs und damit die Arbeitsplätze zu sichern.

Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, diese Zielsetzung ebenfalls mit einer Gesetzesinitiative zu unterstützen.

In Anbetracht der äußerst angespannten Lage der öffentlichen Finanzen ist jedoch im Gesamtzusammenhang der diskutierten Maßnahmen ein Ausgleich der mit der Erbschaftsteuerentlastung verbundenen Mindereinnahmen unerlässlich.

Fz Der Gesetzentwurf des Bundesrates in Drucksache 341/05(B) HTML PDF ist deshalb dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorzuziehen, weil er einen konkreten Gegenfinanzierungsvorschlag enthält.*)

*) Der letzte Absatz gilt nur dann als mitbeschlossen, wenn der Bundesrat die Einbringung des Gesetzentwurfs in Drucksache. 341/05 (PDF) beschließt.