Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91 b)

Punkt 14 der 925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 (Artikel 9 1b Absatz 1 Satz 1 GG)

In Artikel 1 sind in Artikel 91b Absatz 1 Satz 1 die Wörter "in Fällen überregionaler Bedeutung" zu streichen.

Begründung:

Nach der Erfahrung der bisherigen Förderung nach Artikel 91b GG wurden die meisten Vorhaben in strukturstarken Regionen oder Wissenschaftsstandorten bewilligt und strukturschwache Regionen konnten nicht entsprechend profitieren.

Dies greift nach wie vor erheblich zu kurz, schafft das entscheidende Hemmnis für die Bundesförderung strukturschwacher Regionen nicht ab und würde insbesondere die Exzellenzinitiative mit anderen Mitteln fortführen bzw. die bestehenden Bund-Länder-Förderstrukturen verfestigen. Eine Förderung vor allem "in der Breite" eines Landes oder einer Region wird so nicht ermöglicht.