Beschluss des Bundesrates
Bestimmung eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes

Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 beschlossen, gemäß § 14 Abs. 5 Erdölbevorratungsgesetz in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes


als stellvertretendes Mitglied
Herrn Regierungsdirektor Markus Pitz
(Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg)

zu entsenden.