Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 8. Mai 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/9109 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" - Drucksache 016/8870 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 13.06.08
Initiativgesetz des Bundestages