Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU - COM (2015) 341 final; Ratsdok. 11012/15

936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015

A

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 6

In Artikel 6 werden in Anlehnung an den Beschluss (EG) Nr. 768/2008/EG Anforderungen an Schutzklauselverfahren der Union formuliert. Allerdings ist der Begriff "Risiko" im Sinne der vorgeschlagenen Verordnung nicht definiert. Ein Leitfaden zur Einstufung des Risikos würde die Voraussetzungen für eine europaweite Gleichbehandlung aller Wirtschaftsakteure schaffen.

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Mit Artikel 12 Absatz 3 Satz 5 soll die Kommission die Befugnis erhalten, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 13 zu erlassen, die die operativen Einzelheiten der Produktdatenbank betreffen, einschließlich etwaiger Pflichten für Lieferanten und Händler. Die Mitgliedstaaten hätten nur eingeschränkt die Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung solcher etwaiger Rechtsakte auszuüben.

Hier wird die Gefahr gesehen, dass durch entsprechende Rechtsakte ein Mehraufwand zur Überwachung der Anforderungen auf die Mitgliedstaaten zukommen könnte ohne entsprechenden Nutzen.

Zur Vorlage im Übrigen

Direktzuleitung

B