Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

A

Der federführende Agrarausschuss

empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu Artikel 14 Nr. 2 (§ 10 Abs. 2 Satz 2 GrdstVG)

In Artikel 14 ist Nummer 2 wie folgt zu fassen:

Begründung

Redaktionelle Änderung.

Der Verweis auf die Vorschriften der §§ 346 bis 354 BGB beinhaltet bereits den Verweis auf § 351 BGB.

2. Zu Artikel 62a - neu - (§ 1 Abs. 1 Satz 2 - neu - StillLwGlstG)

Nach Artikel 62 ist folgender Artikel 62a einzufügen:

"Artikel 62a
Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen(7847-18)

Dem § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 10. Juli 1995 (BGBl. I S. 910) wird folgender Satz angefügt:

Begründung

Das Gesetz bestimmt, dass Flächen, die stillgelegt werden müssen, um bestimmte Stützungsregelungen der EU erhalten zu können, nach Ablauf der Stilllegungsfrist weiter als landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten. Das Gesetz stützt sich auf die bei dessen Inkrafttreten gültige EU-Vorschrift, die inzwischen außer Kraft ist, aber durch zwei weitere EU-Verordnungen fortgeschrieben wurde.

Das Gesetz soll an die jetzt geltende EU-Verordnung angepasst werden. Da es sich bei diesem Artikel ebenfalls um eine Bereinigung und nicht um eine materielle Änderung handelt, ist die Einpassung in den vorliegenden Entwurf des Artikelgesetzes angezeigt.

B

3. Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung

empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.