Beschluss des Bundesrates
Neunundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung - 49. AnrV)

Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.