Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 72, 105 und 125b)

Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.