Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:

Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas

Brüssel, den 18.2.2015
C(2015) 724 final

Herrn Volker Bouffier
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die neue Kommission, die ihre Arbeit am 1. November 2014 aufgenommen hat, setzt sich uneingeschränkt dafür ein, die Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten zu stärken. Ein aktiver und konstruktiver politischer Dialog über die Kommissionsvorschläge ist ein unentbehrlicher Teil dieser Beziehung, der die wichtigen direkten Kontakte zwischen unseren Institutionen ergänzt. Die Kommission sieht der Zusammenarbeit mit dem Bundesrat in den kommenden Jahren erwartungsvoll entgegen.

Die Kommission dankt dem Bundesrat für dessen Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission " Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas" {COM (2014) 477 final}. Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das in der Mitteilung dargelegte Konzept vom Bundesrat befürwortet wird.

Die Kommission teilt die Auffassung, dass nun geprüft werden muss, wie sich öffentliche Maßnahmen besser darauf ausrichten lassen, dass der langfristige und nachhaltige Wert des kulturellen Erbes Europas genutzt wird Diese Arbeit wird nun in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, d.h. unter anderem mit den nationalen Regierungen, Regionen und Städten, aufgenommen. Der Bibliotheks- und Archivsektor wird dabei systematisch mit einbezogen werden; die Kommission weiß um und schätzt dessen wichtige Rolle für die Wahrung, Förderung und Gewährung des Zugangs zum physischen und digitalen Erbe.

Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat ihre Auffassung teilt, dass das kulturelle Erbe einen wesentlichen Beitrag zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt leisten kann und dass Mitgliedstaaten und Interessenträger die im Rahmen der EU-Instrumente existierenden Unterstützungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen sollten.

In Bezug auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sei darauf hingewiesen, dass in der Verordnung Nr. 1301/2013 Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes unter dem thematischen Ziel Nr. 6 "Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz" als Investitionsprioritäten für den EFRE ausgewiesen werden. Der Interventionsbereich des EFRE bietet zudem die Möglichkeit der Förderung von "Investitionen in die Erschließung des endogenen Potenzials durch Anlageinvestitionen in Ausrüstung und Kleininfrastruktur, einschließlich kultureller und nachhaltiger touristischer Kleininfrastruktur".

Die Kommission kann dem Bundesrat versichern, dass sie bei den Verhandlungen über die EFRE-Programmplanungsdokumente eine konstruktive Haltung hinsichtlich der geplanten Förderung des kulturellen Erbes eingenommen hat, um zu erreichen, dass mit den operationellen Programmen der größtmögliche Mehrwert erzielt wird.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission den Grundsatz bekräftigt, dass derartige Investitionen eine angemessene wirtschaftliche Grundlage haben und voll in die jeweiligen territorialen Strategien integriert sein sollten. Die Investitionen müssen in den Interventionsbereich des EFRE fallen und einen Beitrag zu den Investitionsprioritäten und spezifischen Zielen leisten, die von den Mitgliedstaaten/Regionen in ihrem Entwurf des operationellen Programms priorisiert werden.

Die EFRE-Ausgaben unterliegen folglich einem genau definierten rechtlichen und politischen Rahmen, der vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament gebilligt wurde. Ohne den laufenden Verhandlungen vorgreifen zu wollen, stellt die Kommission fest, dass ganz allgemein Investitionen in das kulturelle Erbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft, die auf der Grundlage dieses Rahmens erfolgen, zweifellos einen wesentlichen Teil zahlreicher operationeller Programme, auch in Deutschland, bilden werden.

Die Kommission möchte dem Bundesrat versichern, dass die in der Stellungnahme enthaltenen Vorschläge vollumfänglich in künftige politische Maßnahmen im Bereich des kulturellen Erbes einfließen werden. Die Kommission freut sich darauf mit dem Bundesrat sowie mit nationalen und regionalen Akteuren in ganz Europa weiter zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, unser kulturelles Erbes als Katalysator für Kreativität zu fördern.

Die Kommission hofft, mit diesen Ausführungen die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte geklärt zu haben, und sieht der Weiterführung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Hochachtungsvoll

Frans Timmermans Tibor Navracsics
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission