Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Berlin, 12. Juni 2019
Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die Zulassung von Forschern im Rahmen der Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung ("Forscherrichtlinie" ABl. EU (Nr. ) L 289 S. 15) wurde ein Beirat für Forschungsmigration ( § 38d Aufenthaltsverordnung) gebildet, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt und diese Aufgabe auch nach Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Aupair-Tätigkeit (Neufassung) fortführt. Insbesondere soll der Beirat die Entwicklung der Zulassung von Forschern beobachten, Empfehlungen für allgemeine Richtlinien zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen geben, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Fragen der Forschung zu beraten und feststellen, ob der Bedarf an ausländischen Forschern angemessen gedeckt wird sowie Fehlentwicklungen aufzeigen.

Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beruft auf Vorschlag der in § 38d Abs. 5 Nr. 1 bis 8 Aufenthaltsverordnung genannten Institutionen - darunter auch dem Bundesrat - einen Vorsitzenden und acht Mitglieder der vorschlagenden Institutionen.

Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 beschlossen, Herrn Prof. Dr. Thym als Mitglied für den Beirat vorzuschlagen. Herr Prof. Dr. Thym wurde daraufhin vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den Beirat berufen und wurde inzwischen zum Vorsitzenden des Beirats berufen.

Da ein Mitglied des Beirats nicht auch gleichzeitig Vorsitzender sein kann, ist ein neues Mitglied des Beirats auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen. Der Beirat hat sich dafür ausgesprochen, dass zukünftig die Länder- und somit Praxisperspektive stärker vertreten sein sollte. Diesem Anliegen könnte durch die Benennung eines Praktikers einer großen Ausländerbehörde an einem Hochschul- und Forschungsstandort Rechnung getragen werden.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir einen Vertreter des Bundesrates als Nachfolger benennen könnten. Gegebenenfalls wäre eine vorherige Kontaktaufnahme durch den Bundesrat mit Herrn Prof. Dr. Thym in Bezug auf die praxisorientierte Perspektive zielführend.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Helmut Teichmann