Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)

Der Bundesrat hat in seiner 991. Sitzung am 29. Juni 2020 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.