Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin, den 7. Mai 2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich Ihnen die vom Bundeskabinett heute beschlossene

Federführend ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tiefensee

Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik

Mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung der Städte und Regionen Die Politik der Bundesregierung richtet sich darauf, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und seiner Städte und Regionen zu stärken und zu sichern. Zugleich sollen sich die Städte und Gemeinden im Sinne der Nachhaltigkeit entwickeln, d. h. sie sollen den sozialen Ausgleich ermöglichen die natürlichen Lebensgrundlagen sichern und wirtschaftlich erfolgreich sein.

Mit diesen Zielen erarbeitet die Bundesregierung bereits seit mehreren Jahrzehnten Handlungs- und Förderungsprogramme, um die spezifischen Problemlagen in den Städten und Gemeinden in den Blick zu nehmen und mit einer Vielzahl von Angeboten die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen - aber auch der Nutzung der sich ergebenden Chancen - zu unterstützen. Da sich die Chancen und Probleme der Stadtentwicklung sehr schnell ändern, sind diese Programme kontinuierlich weiter zu entwickeln. Sie müssen vor dem Hintergrund von Wirkungskontrollen um neue Elemente ergänzt und inhaltlich erweitert werden. Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft und andere gesellschaftliche Kräfte müssen in die Stadtentwicklung einbezogen werden. Stadt ist eine Aufgabe aller Akteure, nicht nur des Staates.

Die Bundesregierung möchte mit der Nationalen Stadtentwicklungspolitik Handelnde und Interessierte zum Thema Stadt zusammenbringen. Die Nationale Stadtentwicklungspolitik schafft Plattformen für einen lebendigen Austausch, thematisiert aktuelle stadtgesellschaftliche und städtebauliche Trends und greift beispielhafte Handlungs- und Lösungsansätze auf.

1. Bedeutung der Städte für Deutschland:

Städte und Regionen sind leistungsfähig, stehen aber vor erheblichen Herausforderungen Deutschland hat ein flächendeckendes, kleinteiliges und gut entwickeltes Städtenetz. Kennzeichnend ist dabei ein polyzentrisches Siedlungssystem. Gleichwohl haben die Städte einen hervorragenden Stellenwert in mehrfacher Hinsicht. In den Mittel- und Kleinstädten unseres Landes leben insgesamt 40 % aller Einwohner, in den Großstädten weitere 30%. Nahezu 80% der Arbeitsplätze befinden sich in Stadtregionen: hier wird der größte Teil der Realsteuerkraft in Deutschland erwirtschaftet. Diese Zahlen sind ein Hinweis darauf, dass die Lebensqualität in unseren Städten hoch ist. Politik für die Städte ist vor allem Politik für die Menschen. Allerdings ist Politik für die Städte keine Großstadtpolitik. Ziel muss sein, das für Deutschland charakteristische dezentrale Städtesystem in allen Stufen leistungsfähig zu halten. Als zentrale Knoten im Netz der wissensbasierten und international arbeitsteiligen Wirtschaft müssen die Großstädte ebenso leistungsfähig sein wie ihr Umland und die Kleinstädte, die die Versorgung der Bevölkerung in der Fläche mit Gütern und Infrastruktur sichern. Nur so kann unser Land in allen Teilen lebenswert erhalten werden.

Im europäischen Vergleich befinden sich die Städte in Deutschland, auch wegen einer langen Tradition handlungsorientierter Programme, in einer günstigen Ausgangssituation. Gesellschaftliche Verwerfungen und bauliche Defizite, die in anderen europäischen Staaten zu beobachten sind liegen in Deutschland in diesem Ausmaß nicht oder nur punktuell vor. Allerdings stehen auch die Städte und Gemeinden in Deutschland vor vielfältigen Herausforderungen:

Mit zunehmender Mobilität im Personenverkehr und stark zunehmendem Güterverkehr wächst der Verkehrsdruck gerade auch auf die Städte. Dies bedeutet Lärmemissionen, Luftverschmutzung, Flächeninanspruchnahme, Unfallgefahr und Stau. Während Verkehrsbelastungen gesenkt werden müssen, dürfen aber die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und die Qualität der Städte als Wirtschaftsstandorte und Wissenschaftszentren nicht beeinträchtigt werden. Auszugleichen sind auch die Interessen des Güterverkehrs mit denen des Personenverkehrs.

Der Stadtverkehr muss dabei auch auf die gesellschaftliche Entwicklung wie den demografischen Wandel flexibel reagieren. Städtische Verkehrsfragen lassen sich nur durch eine integrierte Politik lösen, die die Leistungsfähigkeit einzelner Verkehrsmittel entsprechend ihrer Stärken und in ihrem Zusammenspiel optimiert. Im Öffentlichen Personennahverkehr werden mit bereits heute täglich rd. 28,5 Mio. Fahrgästen rein rechnerisch 18,5 Mio. Pkw-Fahrten vermieden; er kann durch weitere Erhöhung der Qualität, Beseitigung von Zugangshemmnissen und durch preisgünstige Angebote gefördert werden. Zugleich ist eine verbesserte Komodalität zwischen den Verkehrsarten des kollektiven Verkehrs (Zug, Straßenbahn, U-Bahn, Bus, Taxi) und den verschiedenen Arten des Individualverkehrs (Pkw, Motorrad, Fahrrad, Fußwege) zu organisieren. Daneben gilt es, das breite planerische Instrumentarium zu nutzen, um den Verkehr intelligent zu kanalisieren und zu lenken (Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Umweltzonen, Mobilitätspläne und -management u.a.). Von besonderer Bedeutung ist schließlich auch eine Strategie der Stadtentwicklung, die in regionaler Kooperation von Stadt und Umland zu einer nachhaltigen Mobilität beiträgt.

Die Städte und damit die Gesellschaft und Wirtschaft als Ganzes stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Hinzu kommt, dass Ausmaß und Zusammensetzung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Probleme regional variieren. Das gilt auch für die Akzeptanz der Städte, die von den jeweiligen Bürgern sehr differenziert beurteilt wird. In einer Bevölkerungsumfrage des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (November 2007) antworteten auf die Frage "Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer Stadt oder Gemeinde?" zwar insgesamt 57 % der Befragten mit "sehr zufrieden" oder "zufrieden", allerdings werden die Lebensbedingungen in den Mittel- und Kleinstädten Ostdeutschlands deutlich schlechter beurteilt.

Dieselbe Umfrage zeigt auch deutlich, dass städtische Qualitäten die Akzeptanz der Bevölkerung maßgeblich positiv beeinflussen. So wurde im Rahmen der zitierten Umfrage die größte Zufriedenheit der Bürger in den ostdeutschen Großstädten ermittelt.

Um die Zufriedenheit der Bürger in und mit ihren Städten und Gemeinden weiter zu erhöhen und sie gleichzeitig als attraktive Standorte einer diversifizierten und leistungsfähigen Wirtschaft weiter zu entwickeln, bedarf es eines "Strategieplans" für die Städte und die Regionen.

2. Ausgangspunkt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik:

Integrierter Politikansatz als Brücke zwischen Städten und Regionen in Deutschland und Europa Die Formulierung eines integrierten Politikansatzes zur Stadtentwicklung in Deutschland kann sich nicht nur in nationalen Bahnen vollziehen. Zum einen wird die internationale, vor allem europäische Dimension der Stadtentwicklung immer wichtiger, zum anderen kann eine Nationale Stadtentwicklungspolitik auf zahlreichen Erfahrungen und Erkenntnissen im internationalen Rahmen aufbauen und so schneller zu wirksamen Ansätzen finden.

2.1 Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt

Dementsprechend ist der Ausgangspunkt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik die "europäische Stadt". Es geht darum, das Modell der europäischen Stadt als Grundlage der ökonomischen Entwicklung, als ökologisch sinnvolle Siedlungsform und als Mechanismus für soziale und ethnische Integration weiter zu entwickeln. Für die Weiterentwicklung bedarf es flexibler Instrumente der Stadtentwicklung und neuer Kooperationen von Handelnden und Interessierten zum Thema Stadt. Dabei ist der Blick über die Grenzen hilfreich: überall in Europa sucht man heute nach einer neuen Balance zwischen baulicher Expansion und Bewahrung des historischen Erbes, zwischen sprunghafter Entwicklung der räumlichen Mobilität und einer Neubewertung von Nachbarschaft, um nur einige Aspekte zu nennen. Aus diesem Grund rückte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft 2007 die Stärkung des Modells der europäischen Stadt in den Mittelpunkt und machte sie zum Inhalt des informellen Ministertreffens zur Stadtentwicklung und zum territorialen Zusammenhalt in Leipzig im Mai 2007. Zentrales politisches Dokument im Bereich Stadtentwicklung war die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt. Die Leipzig Charta fordert dazu auf, überall in Europa integrierte Ansätze der Stadtentwicklung zu stärken und dabei den benachteiligten Stadtquartieren besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Unter integrierter Stadtentwicklungspolitik versteht die Leipzig Charta die räumliche, sachliche und zeitliche Abstimmung zentraler städtischer Politikfelder. Dabei sind alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung - wirtschaftliche Prosperität, sozialer Ausgleich, Berücksichtigung von Umweltbelangen - gleichzeitig und gleichgewichtig zu berücksichtigen.

Eine der Hauptaufgaben besteht dabei in einer verbesserten Kooperation über Fach- und Ressortgrenzen hinaus.

Die Leipzig Charta empfiehlt allen europäischen Städten die Entwicklung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts auf gesamtstädtischer Ebene. Zur Umsetzung dieser Konzepte gibt es in vielen EU-Mitgliedstaaten sehr erfolgreiche nationale Politikansätze. Daher besteht eine zentrale Forderung der von den 27 EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Leipzig Charta, Stadtentwicklungspolitik auch national zu verankern.

2.2 Nationale Stadtentwicklungspolitik:

Ein nationaler Strategieansatz Diese Forderung der Leipzig Charta richtet sich auch an die Bundesrepublik Deutschland, der ein umfassender nationaler Strategieansatz bisher fehlt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im Jahre 2006/2007 eine Expertengruppe Chancen und mögliche Handlungsfelder eines solchen Ansatzes bewertet und ein Memorandum "Auf dem Weg zu einer Nationalen Stadtentwicklungspolitik" vorgelegt. Dieses skizziert Herausforderungen der Stadtentwicklung in Deutschland und empfiehlt ausdrücklich, gemeinsam mit Kommunen und Ländern eine nationale Position zu städtischen Fragen zu entwickeln. Durch die Bündelung und Abstimmung von Handlungskonzepten und Förderprogrammen soll deren Wirksamkeit erhöht werden. Darüber hinaus enthält das Memorandum zahlreiche Ansätze für eine inhaltliche Ausrichtung dieses Politikfeldes.

Ziel der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ist es wie in der Leipzig Charta vorgesehen, die Position des Bundes in der Stadtentwicklung inhaltlich zu schärfen, die vorhandenen Instrumente und Programme (z.B. der Städtebauförderung) schneller den neuen Herausforderungen anzupassen die Öffentlichkeit stärker für die Probleme und Chancen der Städte zu sensibilisieren, neue Partner für die Stadtentwicklung zu finden und auch auf der europäischen Ebene die Position Deutschlands zu festigen. Dabei handelt es sich bei dieser Initiative um eine Ergänzung zu der bereits existierenden Stadtentwicklungspolitik in den Kommunen und auf Länderebene. Es sollen bestehende erfolgreiche Strategien unterstützt, erweitert und optimiert werden daher wird das Politikfeld in enger Abstimmung mit Ländern und Gemeinden erarbeitet.

Die Nationale Stadtentwicklungspolitik ist ein Angebot an alle Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, sozialen und planenden Berufen und Wissenschaft. Sie zielt darauf neue Kooperationen zu fördern und die Themen Stadt, Zusammenleben in der Stadt, urbane Qualitäten und Good Governance stärker im gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu verankern.

Um diese Ziele zu erreichen, umfasst die nationale Stadtentwicklungspolitik zwei Handlungsfelder:

2.2.1 Strategieelement "Gute Praxis"

Das Strategieelement "Gute Praxis" konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der bisherigen Instrumente und Förderprogramme, mit denen der Bund die Entwicklung der Städte bisher fördert. Diese werden durch die Nationale Stadtentwicklungspolitik laufend um innovative Aspekte ergänzt und inhaltlich weiter entwickelt. Das Handlungsfeld "Gute Praxis" hat dabei eine langfristige Perspektive und ist als laufender Prozess zur Fortentwicklung von Förderung,

Gesetzgebung und Forschung zu verstehen.

Städtebauförderung

Vorrangig mit den Zielen, entstandene Entwicklungsdefizite abzubauen, die soziale und ethnische Integrationskraft von Städten zu erhalten und die Städte zukunftsfähig zu machen, bringt die Bundesregierung bereits seit langer Zeit im Rahmen der Städtebauförderung erhebliche Finanzmittel auf. Mit ihrem Anspruch als "multidimensionales Instrument" verbindet die Städtebauförderung mehrere politische Zielsysteme, vor allem die der Wirtschafts- und Strukturpolitik, der Infrastrukturpolitik, der Sozial- und Gesundheitspolitik, der Bildungspolitik und der Beschäftigungspolitik. Diese Politikbereiche werden räumlich auf der Ebene des Stadt- bzw. Maßnahmegebietes koordiniert. Damit ist die Städtebauförderung eines der "Kerninstrumente" der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, für das in der Vergangenheit bereits erhebliche Finanzmittel eingesetzt wurden: Bis einschließlich 2008 hat allein der Bund insgesamt 12,5 Mrd. € an Finanzhilfen für die Städtebauförderung bereitgestellt. Die Städtebauförderung wirkt zur Zeit in über 2.100 Stadtquartieren und bringt dort dringende Investitionsmaßnahmen in Gang. Seit 1990 liegt der regionale Schwerpunkt der Städtebauförderung in den neuen Ländern, die überproportionale Finanzhilfen erhalten.

Es ist ein Ziel der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, alle Städte und Gemeinden - in allen Größenklassen - zu stützen. Entsprechend ist auch die Städtebauförderung nicht auf die Ballungsräume konzentriert: In Ballungsräumen sind zwar die städtebaulichen Bedarfe aufgrund der dort typischerweise gegebenen städtebaulichen und sozialen Defizite größer. Gleichwohl zeigt die Gesamtmittelverteilung der Städtebauförderung gemessen am Bevölkerungsanteil im Bundesdurchschnitt eine starke Berücksichtigung des "ländlichen Raums". Besonders stark profitieren dabei die Mittelstädte außerhalb der Stadtregionen.

Die Bundesregierung misst der Städtebauförderung große wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung bei. Sie sieht in diesem Instrument eine wichtige innen- und kommunalpolitische Aufgabe und versteht sie als Leitprogramm der Nationalen Stadtentwicklungspolitik und zentrales Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Der Bund stellt sich damit seiner gesamtstaatlichen Verantwortung für die städtebauliche Erneuerung und Anpassung der Städte und Gemeinden. Vor allem für die neuen Länder war dieses Investitionsprogramm nach 1990 unverzichtbar um den Verfall ganzer Stadtteile zu stoppen. Gerade am Erhalt der ostdeutschen Städte zeigt sich die Leistungsfähigkeit der Städtebauförderung besonders deutlich.

Mit der Städtebauförderung geht eine Vielzahl positiver Wirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in den Städten einher. Zu den wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Wirkungen der Städtebauförderung liegen eine Reihe unabhängiger, wissenschaftlicher Erhebungen vor. Alle Arbeiten belegen den hohen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Stellenwert der Städtebauförderung. Die Städtebauförderung hat hohe Anstoß- und Bündelungswirkungen auf öffentliche und private Bauinvestitionen.

Neben diesen Investitionen liegt die wesentliche Wirkung der Städtebauförderung darin, dass sie die Menschen in den Städten und Gemeinden in ihrem direkten Lebensumfeld erreicht.

Das Investitionsprogramm hilft direkt in den Stadtteilen und Quartieren, in denen die Menschen leben und wohnen. Die regelmäßige Bürgerbeteiligung bei städtebaulichen Maßnahmen verstärkt die Wirksamkeit des Programms noch einmal. Im Programmbereich der Sozialen Stadt, in vielerlei Hinsicht das Leitprogramm der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, und beim neuen Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren können die Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus über die Verwendung der Fördermittel mitentscheiden. Ungeachtet dieser Erfolge muss sich die Städtebauförderung weiterhin den neuen gesellschaftlichen Erfordernissen anpassen. Zur Zeit wirkt die Städtebauförderung über die folgenden Handlungsfelder:

- Handlungsfeld "Städtebauliche Sanierung und Entwicklung":

Dieser Programmansatz bietet seit 1971 wirksame Hilfen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen.

Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen werden Teile des Gemeindegebietes erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt. Im Bundesprogramm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" wurden bisher 3.807 Maßnahmen gefördert, davon 2.939 in den alten Ländern und 868 in den neuen Ländern.

- Handlungsfeld "Erhaltung historischer Städte":

Die Bundesregierung hat im Jahr 1991 das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz geschaffen, um die in den neuen Ländern vielfach vorhandenen städtischen Flächendenkmale von internationalem, nationalem und regionalem Rang zu erhalten und als baukulturelles Erbe künftigen Generationen weiterzugeben. Das Programm wurde ein entscheidendes Instrument zur Belebung der historischen Innenstädte (bisher 177 Städte). Das Programm soll im Jahr 2009 auch in den alten Ländern eingeführt werden.

- Handlungsfeld "Sozial benachteiligte Stadtteile":

Speziell für Menschen in belasteten bzw. benachteiligten Stadtteilen wurde schon im Jahr 1999 der Programmansatz "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt" entwickelt. Das Programm will durch integrierte Handlungskonzepte und fachübergreifend gebündelte Maßnahmen in diesen Quartieren negativen Entwicklungen begegnen und - unter Teilhabe der Bewohnerschaft - Aufwertungsprozesse einleiten (aktuell 318 Städte und Gemeinden in ganz Deutschland mit rd. 500 Fördergebieten). Seit 2006 gibt es in diesem Programmbereich ergänzende Förderansätze: Im Rahmen von Modellvorhaben können sozialintegrative Projekte gefördert werden. Mit zusätzlichen Maßnahmen im Europäischen Sozialfonds (ESF)-Bundesprogramm "Soziale Stadt" werden Projekte im Bereich Beschäftigung, Bildung und lokale Ökonomie unterstützt, um mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu schaffen. Allein in der neuen EU-Strukturfondsperiode soll dafür zwischen 2008 und 2015 ein Fördervolumen von rund 160 Mio. € aus Mitteln des Bundes und des ESF zur Verfügung stehen.

- Handlungsfeld "Stadtumbau Ost":

Das Programm Stadtumbau Ost ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklungspolitik in den neuen Ländern. Es stabilisiert vor allem solche Städte und Gemeinden, die in besonderem Maße vom demographischen und wirtschaftlichen Strukturwandel, von Arbeitslosigkeit und Wohnungsleerstand betroffen sind. Von 2002 bis 2008 werden insgesamt 2,25 Mrd. € Finanzhilfen von Bund, Ländern und Gemeinden bereitgestellt, davon allein 900 Mio € vom Bund. Drei Viertel aller ostdeutschen Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind in das Stadtumbauprogramm einbezogen (363 Städte und Gemeinden). Der Rückbau leer stehender Wohnungen ist gut vorangekommen und die Leerstandsquote konnte deutlich gesenkt werden.

Aufwertungsmaßnahmen sind bereits heute im Stadtbild sichtbar und tragen in einer Vielzahl von Stadtteilen zur Imageverbesserung bei. Im Ergebnis einer öffentlichen Debatte zum Erhalt und zur Stärkung der innenstädtischen Altbaubestände hat der Bund erreicht, dass die Chancen zur Revitalisierung der Altbaubestände im Stadtumbau gestärkt wurden. Der Bund bekennt sich bereits heute nachdrücklich zur Fortführung des Programms Stadtumbau Ost. Wie und mit welchen Akzenten dies geschehen soll, wird auf Basis der laufenden Evaluierung zu entscheiden sein, die im Frühjahr 2008 mit Empfehlungen für die Fortführung und Ausgestaltung des Stadtumbaus Ost ab 2010 vorgelegt wird.

- Handlungsfeld "Stadtumbau West":

Wirtschaftlicher Strukturwandel, rückläufige Bevölkerungszahlen, Wohnungsleerstände und hohe Arbeitslosenquoten führen auch in den alten Ländern zunehmend zum Stadtumbaubedarf. Im Jahr 2004 startete die Bundesregierung das Programm Stadtumbau West zur Unterstützung der Kommunen bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen dort, wo auch in den alten Ländern wirtschaftlicher Strukturwandel und hohe Arbeitslosigkeit Probleme bereiten. Die Bundesfinanzhilfen betrugen 2004 bis einschl. 2007 insgesamt 211 Mio. €. Insgesamt werden über 235 Kommunen mit diesem Programm unterstützt. Für die Städte hat der Stadtumbau somit die Chance eröffnet, neue Stadtqualitäten zu schaffen, die den geänderten demographischen und wirtschaftsstrukturellen Gegebenheiten Rechnung tragen. Dabei stehen die Innenentwicklung der Städte, die Aufwertung und der bedarfsorientierte Umbau der Stadtquartiere im Mittelpunkt einer nachhaltigen Strategie.

- Handlungsfeld "Lebendige Innenstädte":

2008 startet mit 40 Mio. € Finanzhilfen ein Programm zur Stärkung der Innenstädte. Die Finanzhilfen zur Förderung von "Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren" sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Die Fördermittel können für Investitionen zur Profilierung der Standorte eingesetzt werden. Beispiele dafür sind die Aufwertung des öffentlichen Raumes, Bauund Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken, Citymanagement oder die Teilfinanzierung von Verfügungsfonds, die unter Beteiligung privater gebildet werden können.

- Handlungsfeld "Klimagerechte Stadt":

2008 wird der "Investitionspakt" insbesondere zur energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen beitragen. Er soll den Klimaschutz voranbringen und den Investitionsstau bei der sozialen Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen abbauen. Mit dem Investitionspakt soll auch ein Beitrag für Wachstum und Beschäftigung sowie für Bildung und Familie geleistet werden. Der Bundeshaushalt stellt für das Jahr 2008 200 Mio. € an Programmmittel bereit. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf 600 Mio. €, da sich Länder und Kommunen in gleicher Höhe beteiligen.

Die Städtebauförderung ist ein zentrales Instrument der Nationalen Stadtentwicklungspolitik.

Dabei wird sie sich aus heutiger Sicht an den fünf inhaltlichen Schwerpunkten soziale Stadtentwicklung, Stärkung der Innenstädte, Stadtumbau, Klimaschutz und Denkmalschutz orientieren.

Darüber hinaus wird die Städtebauförderung auch in Zukunft flexibel auf neue Problemstellungen reagieren. Das zeigt exemplarisch der Investitionspakt, mit dem der Investitionsstau bei der sozialen Infrastruktur in den Kommunen bekämpft und zugleich ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden soll.

Gesetzgebung

Das Baugesetzbuch ist in der laufenden Legislaturperiode durch das am 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BGBl. I, S. 3316 vom 21.12.2006) novelliert worden. Damit wurde der Auftrag des Koalitionsvertrages vom 11.11.2005 umgesetzt und das Bau- und Planungsrecht zur Stärkung der Innenentwicklung der Städte und zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben vor allem in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung vereinfacht und beschleunigt, womit das Erreichen von wichtigen Zielen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik erleichtert wird. Im Rahmen der Novellierung des Raumordnungsgesetzes sollen darüber hinaus die Grundsätze der Raumordnung überarbeitet und die Regelungen über die Möglichkeiten einer informellen Planung sowie eines raumordnerischen Zusammenwirkens von Regionen, Kommunen und Personen des Privatrechts erweitert werden. Ziel ist dabei "Koordination mittels Kooperation".

Forschung

Vor dem Hintergrund sich ändernder Aufgabenstellungen in der Stadtentwicklungspolitik, der engen Bezüge zu anderen Fachpolitiken, der besonderen Abhängigkeit von demographischen und gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Entwicklungen, vor allem aber wegen der unmittelbaren Bedeutung der Stadtentwicklungspolitik für die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, die Standortbedingungen der Wirtschaft, die Umwelt und die gesamträumliche Entwicklung wird eine Qualifizierung durch wissenschaftliche Politikberatung auch künftig wichtig bleiben. Im Mittelpunkt steht die Gewinnung von Entscheidungshilfen für die Fachaufgaben und die politischen Diskussionen und Beschlüsse zu Fragen der integrierten Stadtentwicklung.

Daneben haben für die Stadtentwicklungspolitik des Bundes vor allem Modellvorhaben eine entscheidende Funktion bei der Entwicklung zukunftstauglicher Lösungen. Die Ressortforschung wird sich an den zentralen Handlungsbereichen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik weiterentwickeln und vor allem die Strategie "Gute Praxis" unterstützen.

Fazit

Der Handlungsbereich "Gute Praxis" bildet das "Rückgrat" der Nationalen Stadtentwicklungspolitik.

Vor dem Hintergrund der sich rasch wandelnden Herausforderungen für die Städte und Regionen bedarf dieser Handlungsbereich jedoch der Ergänzung um flexible, zeitlich befristete und teilweise experimentelle Programmbausteine. Aus diesem Grund wird die Nationale Stadtentwicklungspolitik auch eine "Projektreihe für Stadt und Urbanität" umfassen.

2.2.2 Projektreihe für Stadt und Urbanität

Mit dem Ziel, den aktuellen und zukünftigen Chancen und Herausforderungen an Städte und Regionen auch mit flexiblen und innovativen Instrumenten begegnen zu können, sollen im Rahmen der nationalen Initiative auch stadtentwicklungsorientierte "Projekte und Konzepte" initiiert und umgesetzt werden.

Diese Projekte und Konzepte sollen unterschiedliche Akteure in die Stadtentwicklungsstrategie einbinden aber auch besonders innovativ und ungewöhnlich sein. Ziel ist es, das allgemeine öffentliche Bewusstsein für die Chancen der Stadtentwicklung zu vergrößern.

Mit einem ersten Projektaufruf zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik im Herbst 2007 wurde mit einer ersten Förderung innovativer Projekte der Stadtentwicklung begonnen. Zusammen mit den Partnern der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, vor allem der Länder und Kommunen, hat das BMVBS die längerfristig angelegte Projektreihe "Für Stadt und Urbanität" auf den Weg gebracht. Der Projektaufruf erbrachte weit über 300 Interessenbekundungen.

Davon sind bereits 35 Pilotprojekte in der Umsetzung. Zentrales Auswahlkriterium war eine hohe Qualität und ein hohes Innovationspotenzial der Projekte. Im Auswahlprozess wurde den Kriterien Innovation, Umsetzbarkeit, Einbeziehung von (privaten) Partnern, Kommunizierbarkeit und Mehrwert für die Nationale Stadtentwicklungspolitik besondere Bedeutung beigemessen. Insbesondere das Kriterium "Partnerschaften" ist darauf ausgerichtet, auf Projektebene neue Kooperationen in der Stadtentwicklung anzuregen und einzuüben. In den bisher ausgewählten Stadtentwicklungsprojekten stehen die thematischen Schwerpunkte Bildung, Soziales, Energie und Umwelt, Städtebau und Baukultur im Vordergrund.

Am Projektaufruf haben sich öffentliche und private Antragssteller aus allen Bundesländern beteiligt die Projektanträge kamen aus Städten jeder Größenklasse. Darüber haben zahlreiche Kommunen in Kooperationen mit anderen Städten und Gemeinden abgestimmte Projektanträge eingereicht. Die breite und qualitative Beteiligung an dem Projektaufruf ist ein deutlicher Ausdruck für die Bereitschaft, sich für Stadt und Region zu engagieren. Insgesamt war das Interesse aus den Kommunen an Projektförderungen deutlich größer als das verfügbare Fördervolumen.

3. Ausblick: Themenschwerpunkte, Ziele und Handlungsansätze

Die Pilotphase der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, die mit der Auftaktkonferenz "Auf dem Weg zu einer Nationalen Stadtentwicklungspolitik" im Juli 2007 begann, steht vor dem Abschluss. Es wurde deutlich sichtbar, dass die Notwendigkeit für mehr Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren, zwischen verschiedenen räumlichen Ebenen und zwischen verschiedenen Städten und Regionen von einer breiten Mehrheit der am Stadtentwicklungsprozess Beteiligten erkannt wird.

Ausgehend von dem Memorandum "Auf dem Weg zu einer Nationalen Stadtentwicklungspolitik" wurden fünf thematische Schwerpunkte der Nationalen Stadtentwicklungspolitik festgelegt.

- Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft:

Eine entscheidende Voraussetzung für eine gerechte, sozial integrierende Stadtgesellschaft ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Städten identifizieren können. Ohne bürgerschaftliches Engagement und private Initiativen laufen öffentliche Projekte und Maßnahmen der Stadtentwicklung oft genug leer: Nationale Stadtentwicklungspolitik muss zuhören, wo Engagement für Städte stattfindet und wendet sich deswegen direkt an zivilgesellschaftliche Gruppen. Sie stärkt gezielt ziviles Engagement für die Stadt und das Städtische. Sie unterstützt Programme und Projekte, die zeigen, dass Engagement für und in der Stadt modern und zukunftsweisend ist.

- Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren - soziale Stadt:

Stadt ermöglicht seit Jahrhunderten Integration durch Chancengleichheit, Teilnahme und Teilhabe. Die Stärken der europäischen Stadt gilt es, insbesondere im Bereich der sozialen Gerechtigkeit als einer der tragenden Säulen unserer Gesellschaft, zeitgemäß weiter zu entwickeln. Gerade deswegen ist eine leistungsfähige soziale Infrastruktur eine unerlässliche Voraussetzung für erfolgreiche Stadtentwicklungspolitik in allen Stadtteilen. Die Nationale Stadtentwicklungspolitik zielt auf eine inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung des Programms Soziale Stadt und überträgt den Ansatz einer ressortübergreifenden Kooperation auf weitere Handlungsfelder. In Projekten und Initiativen werden die gesamte Stadt und alle Bevölkerungsteile in den Blick genommen. Die Projekte sollen zeigen, dass gesellschaftliche Teilhabe im Stadtteil möglich und notwendig ist

- Die Stadt von morgen bauen - Klimaschutz und globale Verantwortung:

In Städten werden enorme Mengen natürlicher Ressourcen verbraucht und ein Großteil an klima- und gesundheitsgefährdenden Emissionen erzeugt. Lange Zeit wurde den umweltbedingten Beeinträchtigungen von Umwelt- und Lebensqualität sowie Gesundheit der Menschen in der Stadt keine ausreichende Beachtung geschenkt. Andererseits bieten gerade urbane und kompakte Siedlungsstrukturen hervorragende Bedingungen für Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien und somit den Ressourcen- und Klimaschutz. In der Nationalen Stadtentwicklungspolitik wird die aktuelle Diskussion über Energieeffizienz und erneuerbare Energien aufgenommen. Neben CO₂-mindernden Maßnahmen bedarf es auch der Anpassung und Verringerung der Folgen des Klimawandels auf die Stadtentwicklung (Beispiel: Überwärmung und mangelnde Durchlüftung von Innenstädten). Ziel ist es, beispielhafte und vorbildliche Projekte für eine saubere, nachhaltige und gesunde Stadt im Rahmen eines ökologischen Stadtumbaus zu unterstützen. Auch hier zielt die Nationale Stadtentwicklungspolitik auf die Kooperation mit Bürgern, Wirtschaft und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen.

- Städte besser gestalten - Baukultur:

Städtische Identität entsteht vor allem dort, wo sich das bauliche Umfeld am Menschen und seinen Bedürfnissen orientiert. Nur wer gern in seinem Haus und seinem Stadtviertel wohnt, hat ein Auge für die Anliegen, Interessen und Nöte anderer Stadtbewohner. Eine positive Haltung zu Themen wie Herkunft, Selbstbewusstsein und gesellschaftlicher Augenhöhe entsteht vorzugsweise in einer guten, vielfältigen und gepflegten Umwelt mit signifikanten und qualitätvollen Bauwerken und Freiräumen.

Nationale Stadtentwicklungspolitik stellt das gute Bauen sowie Strategien und Handlungsfelder der Baukultur in den Mittelpunkt von Projekten und Maßnahmen. Dabei geht es nicht nur um einzelne baukulturelle "Highlights"; mehr Baukultur bedeutet vor allem, eine durchgängige Gestalt- und Verfahrensqualität zum festen Bestandteil aller Projekte und Programme der Nationalen Stadtentwicklungspolitik zu machen.

- Die Zukunft der Stadt ist die Region - Regionalisierung:

Die Veränderungsdynamik unserer Städte und Regionen kann nur dann erfolgreich begleitet werden, wenn staatliche, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure miteinander kooperieren. Erforderlich ist dabei vor allem auch eine bessere Kooperation auf regionaler Ebene. Immer mehr Probleme, seien es die des Klimaschutzes, des Verkehrs, der Siedlungsentwicklung oder der Zentrenentwicklung, sind langfristig nur noch auf regionaler Ebene zu lösen. Regionale Kooperation ist kein Selbstläufer. Sie muss sich gegen bestehende Denkweisen und Routinen durchsetzen. Sie wächst am besten an Themen und Strategien, die über einen regionalen Mehrwert verfügen. Die Nationale Stadtentwicklung zielt auf Projekte und Maßnahmen, die regionale Partnerschaften in der Stadtentwicklung begründen, neue und praxisorientierte Formen der Kooperation einüben und so die Erfolgsfaktoren für eine zukunftsfähige Regionalisierung erkennbar werden lassen. Zudem ist es erforderlich, die nationale Stadtentwicklungspolitik eng mit der Strategie für den ländlichen Raum zu verzahnen, ihre Handlungskonzepte aufeinander abzustimmen und Stadt-Umland-Partnerschaften zu entwickeln.

Im Hinblick auf das Grünbuch der EU-Kommission "Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt" ist dem Aspekt "Mobilität nachhaltig gestalten - Stadtverkehr" besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Verkehrsdruck auf unsere Städte und Regionen wächst. Eine bewusste Verkehrsplanung in Stadt und Umland ist daher ein maßgeblicher Faktor für die Lebensqualität in den Städten, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und zur Bewältigung der Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes. Im Rahmen des für Herbst 2008 angekündigten Aktionsplans Stadtverkehr sowie des Masterplans Güterverkehr und Logistik werden diese Aspekte in den Prozess einbezogen werden. Nationale Stadtentwicklungspolitik als kooperativer Prozess Wenn die beschriebenen Ziele erreicht werden sollen, lässt sich die Nationale Stadtentwicklungspolitik nur als Gemeinschaftswerk weiterentwickeln. Deswegen verfolgt das BMVBS in der zukünftigen Zusammenarbeit folgende Ziele:

1. Abstimmungsprozesse verbessern:

Der Bund, die Länder sowie die Städte und Gemeinden, die Länder und der Bund arbeiten schon seit längerer Zeit an "städtischen Fragen".

Nicht immer ist dabei die Abstimmung so erprobt wie z.B. im Bereich der Städtebauförderung. Oft werden sinnvolle Initiativen räumlich und sachlich nicht so aufeinander abgestimmt, dass sie den maximalen Nutzen für die Kommunen erzielen. Der Nationalen Stadtentwicklungspolitik geht es nicht darum, vorhandene Initiativen von Kommunen oder Ländern zu ersetzen bzw. in bestehende Kompetenzen einzugreifen. Zur Generierung von Synergien sollen vielmehr die unterschiedlichen Kräfte genutzt und aktiv im Rahmen integrierter Programme gebündelt werden. Erste Erfolge zeigen sich bereits:

In den bereits eingerichteten Gremien der Nationalen Stadtentwicklungspolitik besprechen Vertreter der Bauministerkonferenz der Länder, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie des BMVBS seit April 2007 gemeinsam Strategien und Lösungsansätze für die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland. Mit der "Papenburger Erklärung zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik" haben die zuständigen Landesminister auf der 115. Bauministerkonferenz ein starkes Signal der Zustimmung ausgesandt. Im Mai 2008 tagt erstmals das Kuratorium der Initiative, das die Einbindung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik in den gesellschaftlichen und fachlichen Dialog sicherstellt. Diesem ehrenamtlichen Gremium gehören neben Vertretern der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie zahlreicher Vertreter aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft auch namhafte Einzelpersönlichkeiten an, die über umfangreiche Kenntnisse bei der Lösung aktueller städtischer Aufgaben verfügen.

2. Ressortübergreifend denken und handeln:

Stadt ist ein komplexes Thema, auf das vielfältige Bereiche des Regierungshandelns einwirken. Städtische Grundfunktionen spiegeln sich deswegen in den Zuständigkeiten einer Vielzahl von Ressorts wieder. Diese bringen ihr Fachwissen, ihre Erfahrungen, ihr Engagement und ihre Ressourcen in die verschiedenen laufenden Konzepte ein. Um aus dieser Vielzahl von Aktivitäten den größtmöglichen Nutzen für die Städte und Gemeinden in Deutschland zu erzielen, ist eine integrierte Vorgehensweise notwendig. Ohne in bestehende Zuständigkeiten einzugreifen, bietet das Instrument der integrierten Stadtentwicklungspolitik einen flexiblen Rahmen, um spezifische Kompetenzen zu nutzen, gemeinsame Programme aufzulegen und Initiativen auf den Weg zu bringen. Zur Lösung der vielfältigen Aufgaben besteht auf Bundesebene die Notwendigkeit, die spezifischen Kenntnisse in den beteiligten Ministerien zum Nutzen der Städte zusammen zu bringen.

3. Mehr Bewusstsein für städtische Chancen und Handlungsmöglichkeiten schaffen:

Obwohl 70 Prozent der Bevölkerung in Klein-, Mittel- und Großstädten leben, ist das öffentliche Interesse für städtische Fragen häufig gering. Dies kann als positives Ergebnis einer aktiven Politik von Bund, Ländern und Gemeinden gewertet werden, die die Entstehung segregierter Lebenssituation und Parallelgesellschaften in unseren Städten bisher weitgehend verhindern konnte. Denn das städtische Leben basiert auf Teilhabe und Engagement.

Daher muss die städtische Gesellschaft für die Fragen ihrer eigenen Zukunft und die des Gemeinwerkes Stadt sensibilisiert werden. Im Rahmen der oben geschilderten gemeinsamen Initiative der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sollen deshalb regelmäßige Veranstaltungen zu stadtentwicklungspolitischen Themen stattfinden. Diese Veranstaltungen richten sich sowohl an die Fachöffentlichkeit als auch breite Bevölkerungsschichten.

Darüber hinaus sollen Programme, Initiativen und Veranstaltungen von Kommunen,

Ländern sowie weiteren öffentlichen und privaten Akteuren auf ihre Integrationsfähigkeit unter die Dachmarke "Nationale Stadtentwicklungspolitik" geprüft werden. Die Initiative richtet ihr Angebot an alle Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Sie fördert neue Kooperationen zum Thema Stadt, Zusammenleben in der Stadt, urbane Qualitäten, ökologischer Stadtumbau und Good Governance.