Empfehlungen der Ausschüsse - 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

A

B

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das Gesetz sieht u. a. vor, dass, neben der Nutzung der bereits jetzt an HIT gemeldeten Daten, die rechtliche Grundlage zur Nutzung von Daten, die im Rahmen der Viehverkehrsverordnung ( § 24b ViehVerkV) auf der Grundlage des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes erhoben werden, geschaffen wird. Es handelt sich hierbei insbesondere um das Merkmal "Produktionsrichtung" in der Rinderhaltung.

Um zusätzlichen Aufwand (u. a. zusätzliche Schreibrechte für das HIT-System) bei den für die Erhebung dieses Merkmals zuständigen Stellen zu vermeiden, hatte der Bundesrat gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Meldung des Merkmals "Produktionsrichtung" nicht durch die Landwirte selbst im Rahmen der ohnehin regelmäßig vorzunehmenden Meldung an das HIT-System erfolgen kann. Hierzu wären die Meldeverpflichtungen der Viehverkehrsverordnung entsprechend zu ändern.

Zu der Frage der Erhebung des Merkmals "Produktionsrichtung" ist die Bundesregierung zwar auf die Anregung des Bundesrates eingegangen, hält aber gleichwohl an der prinzipiellen Ermächtigung fest, die Daten gegebenenfalls auch bei den zuständigen Behörden (Veterinärämter) abzufragen.

Aus Sicht des Bundesrates ist es aber weder darstellbar noch vermittelbar, wenn wegen eines einzigen Merkmals (alle übrigen werden zukünftig ohnehin aus dem HIT-System entnommen) auch nur übergangsweise auf die Veterinärbehörden zusätzliche Meldeverpflichtungen zukämen.

Der Meldeweg im Rahmen der Viehverkehrsverordnung sollte deswegen möglichst umgehend geändert werden und so gestaltet werden, dass das System die Landwirte aktiv nach der Produktionsrichtung fragt.


1 Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier