Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich KOM (2010) 283 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Entwicklung von Mehrjahresstrategien zur Erreichung ihrer Ziele und Übernahme von Verantwortung vor der Öffentlichkeit für Fortschritte bei ihrer Gesamtstrategie). Diese Bedingungen können dazu führen, dass trotz einer sachlichen Förderwürdigkeit sinnvolle Projekte und Maßnahmen nicht in den Genuss finanzieller Unterstützung kommen können. Es ist nämlich keineswegs gesichert, dass sachlich förderwürdige Projekte durch entsprechende Grundsatzbeschlüsse - im Sinne der vorgenannten Bedingungen - der jeweiligen politischen Ebenen der kommunalen und lokalen Behörden flankiert werden. Zudem berücksichtigen diese Bedingungen nicht ausreichend, dass gerade bei der kommunalen Ebene nur begrenzte Möglichkeiten und Kompetenzen (u. a. Fehlen legislativer Kompetenzen für den Energiebereich) bestehen, die allgemeinen politischen Verpflichtungen, die Klimaänderung zu bekämpfen, tendenziell zuwiderlaufen. Nach Ansicht des Bundesrates sollte es bei den das einzelne Projekt bewertenden und rein sachbezogenen Kriterien - wie u. a. Fundiertheit und technische Angemessenheit des Konzepts, Solidität des Finanzierungspakets hinsichtlich der gesamten Investitionsphase der Maßnahme und Auswirkungen auf die Umwelt - verbleiben. Die genannten Bedingungen stellen unter Berücksichtigung der nur begrenzten Möglichkeiten und Kompetenzen der kommunalen Ebene eine unangemessen hohe Hürde für eine finanzielle Förderung dar.